Heute gibt es im Bundestag eine Anhörung zur geplanten Änderung im Tierschutzgesetz, nach der ab 1. Januar 2022 keine männlichen Eintagsküken mehr routinemäßig getötet werden dürfen.
Bis zum 31. Dezember 2023 soll zunächst die sogenannte Geschlechtsfrüherkennung im Ei noch nicht zeitlich begrenzt sein. Ab 1. Januar 2024 jedoch verlangt der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zwingend die Geschlechtsbestimmung vor dem 7. Bruttag, weil danach eine Schmerzunempfindlichkeit des Embryos nicht mehr zu garantieren sei.
Zu diesen Plänen liegen verschiedene Stellungnahmen vor, die wir für Sie kurz zusammenfassen.
Technologie noch nicht vorhanden
In seiner Stellungnahme zur heutigen Beratung verweist Dr. Ludger Breloh, Geschäftsführer der respeggt GmbH, darauf, dass in unseren Nachbarländern Frankreich und Niederlande zwar ebenfalls auf eine Geschlechtsfrüherkennung abgezielt wird, dort aber keine Bestrebungen zu erkennen sind, diese vor den siebten Bruttag abzuschließen.
Gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung (noz) erklärte der Vertreter des deutschen Marktführers bei der Geschlechtsfrüherkennung: "Es gibt nach meinem Kenntnisstand derzeit keine Technologie, die dem im Gesetzesentwurf formulierten Anspruch ab 2024 gerecht wird. Keine einzige. Wenn das Gesetz so kommt, werden wir weggefegt vom deutschen Markt."
Bereits heute, so Breloh in seiner Stellungnahme gegenüber dem Bundestag, würden rund 50 Prozent der hiesigen Frischeier von niederländischen Hennen gelegt – entweder direkt in unserem Nachbarland oder indirekt durch aus den Niederlanden importierte und in Deutschland aufgestallte Legehennen.
Zeit für die frühe Geschlechtserkennung bis 2024 ist knapp
Die Universität Dresden arbeitet laut ihrer Stellungnahme zur heutigen Anhörung gegenwärtig an einem Verfahren, mit dem bereits nach dreieinhalb Bruttagen eine Geschlechtsbestimmung im Ei möglich ist. Mit einer spektroskopischen Geschlechtsbestimmung am stumpfen Eipol sei im Labor eine zu 95 Prozent sichere Geschlechtsbestimmung gelungen, legt der Leiter der Arbeitsgruppe, Prof. Dr. Edmund Koch, in seinem Schreiben dar. Das entwickelte Verfahren beruhe auf der Erkennung der geschlechtsspezifischen biochemischen Zusammensetzung im Blut des Hühnerembryos.
Das Ei wird dafür am stumpfen Ende mit 12 mm Durchmesser "entdeckelt". Die so sichtbar gewordenen Blutgefäße werden spektroskopisch untersucht. Eier mit weiblichen Embryonen werden anschließend wieder verschlossen. Die Verlustrate bei diesen Tieren sei gering, die Schlupfrate sinke um weniger als 1 Prozent.
Die Universität schätzt das Verfahren als praxisreif ein. Inwieweit es tatsächlich praktikabel und kostendeckend einsetzbar ist, kann nur die Zukunft zeigen. Die Zeit dafür ist allerdings knapp, denn eine wegen des drohenden Tötungsverbots bis zum Stichtag ins Ausland abwanderte Legehennenbrüterei wird nach 2024 nicht nach Deutschland zurückkehren.
Wertvolles Futter geht durch das Kükentötungsverbot verloren
Dabei ist die Tötung der Eintagsküken weitaus weniger "sinnlos" als allgemein angenommen. Dr. Dominik Fischer, Kurator für Vögel, Reptilien, Amphibien und Fische im Zoo Wuppertal, hat im Bundestag zu diesem Thema seine Stellungnahme abgegeben.
Er zählt eine lange Liste von Fleisch- und Allesfressern auf, für die ganze Eintagsküken ein hochwertiges und artgerechtes Futter sind. Grund dafür sei, dass diese Arten sich auch in der Natur zu einem erheblichen Anteil von Küken ernähren.
"Eine bedarfsgerechte Vitamin- und Nährstoffversorgung kann bei vielen carnivoren Tieren am besten durch die Verfütterung vollständiger Futtertiere erreicht werden", schreibt Fischer. "Eine Verfütterung von bereits verarbeitetem, weniger komplexem Futter tierischen Ursprungs in Form von Pellets, Extrudern oder handelsüblichem Fertigfutter für Hunde und Katzen ist aus diesem Grund bei vielen exotischen Heimtieren, Wild- und Zootieren nicht möglich. Somit sind als Alternative zu Hühnerküken nur andere Futtertiere von geringer Körpergröße denkbar, die vollständig aufgenommen werden können."
Fischer kommt anhand verschiedener Quellen auf einen jährlichen Futterkükenbedarf in deutschen Zoos, Wildvogelauffangstationen, Falknereien und privaten Reptilienahltungen von rund 31 Mio. Stück. Ohne die männlichen Eintagsküken aus der Legehybridenzucht müssen also erhebliche zusätzliche Mengen an Mäusen, Ratten, Hamstern und Meerschweinchen erzeugt werden.
Keine ausreichende Folgeabschätzung
Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) nimmt ebenfalls Stellung zum geplanten Tötungsverbot und macht klar: "Mit einem nationalen Verbot wird verstärkt ein Anreiz für Brütereien geschaffen, ihr Brutgeschäft in das benachbarte Ausland zu verlagern, wenngleich diese Entwicklung nur für große und heute bereits europäisch-global agierende Unternehmen gilt. Mit aller Härte trifft das vorgesehene nationale Gesetz die vielen kleineren Brütereien in Deutschland ..."
Der ZDG bemängelt die fehlende Folgenabschätzung des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) zu dieser Frage.
Die Alternativen Bruderhahnaufzucht und Zweinutzungsrassen stellt der ZDG aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und der Nachhaltigkeit in Frage. Beide Verfahren beanspruchen weit mehr Ressourcen als die Spezialhybridenhaltung. "Die schlechtere Futterverwertung in Verbindung mit der längeren Mastdauer und der geringeren Mastleistung der Hahnenküken wirkt negativ auf Nachhaltigkeit und Klimaschutz aus. Dieser wichtige Aspekt wird von der Bundesregierung in keiner Weise mit einer angemessenen Folgenabschätzung gewürdigt", heißt es in der Stellungnahme.
Zudem stünden dem benötigten Neu- oder Umbau von Ställen zur Aufzucht der zusätzlichen Tiere das deutsche Bau- und das Immissionsschutzgesetz entgegen.
Der heutigen Anhörung folgen noch zwei weitere, danach kommt eine zweite Runde zur Abstimmung im Bundesrat.
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