Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Kurswechsel: Bund unterstützt Übergangsfrist für die Düngeverordnung

Bundesministerinnen Schulze und Klöckner
am Donnerstag, 26.03.2020 - 10:04 (Jetzt kommentieren)

Die Bundesregierung hat sich in Brüssel überraschend und offenbar erfolgreich für eine Übergangsfrist bei der verschärften Düngeverordnung eingesetzt. Die EU-Kommission signalisiert Zustimmung.

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Herausforderungen für die Landwirtschaft haben sich das Bundeslandwirtschafts- und das Bundesumweltministerium bei der EU-Kommission offenbar erfolgreich dafür eingesetzt, dass Teile der Düngeverordnung erst zum 1. Januar 2021 umgesetzt werden müssen. Das bestätigte das Agrarressort. Für die geplante Übergangsfrist werden voraussichtlich Hessen und das Saarland morgen im Bundesrat einen gemeinsamen Länderantrag einbringen.

Nach Informationen von agrarheute hat die Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium, Beate Kasch, die Länder gestern schriftlich informiert, dass die EU-Kommission grundsätzlich bereit sei, der längeren Umsetzungsfrist zuzustimmen. Die Billigung durch Brüssel ist aber an Bedingungen gebunden. Die Einigung soll heute abschließend geklärt werden.

Länder gewinnen Zeit für die Umsetzung

Im Kern geht es um zwei Aspekte der verschärften Düngeverordnung, die nach der neuen Kompromisslinie erst ab 2021 gelten sollen: die Ausweisung der Roten Gebiete und die Festlegung der dort geltenden Auflagen. Dabei soll in der Abgrenzung der Roten Gebiete eine stärkere Binnendifferenzierung und eine bessere Ausrichtung am Verursacherprinzip erreicht werden.

Die Kommission stimmt einer Verlängerung der Frist bis zur Neuausweisung der belasteten Gebiete durch die Länder bis Ende dieses Jahres zu. Damit haben die Länder effektiv drei Monate hinzugewonnen, um die entsprechende Verwaltungsvorschrift mit dem Bund auszuarbeiten und umzusetzen.

Das sind die Bedingungen aus Brüssel

Die Kommission stimmt auch zu, dass die zusätzlichen Auflagen in den belasteten oder eutrophierten Gebieten erst ab dem 1. Januar 2021 wirksam werden, da sich die Gebietskulisse bis zu diesem Zeitpunkt noch ändern wird.

Diese Zusagen hat die Kommission nach Darstellung des Landwirtschaftsministeriums daran gebunden, dass der Bundesrat morgen die Düngeverordnung beschließt. Außerdem muss die damit im Zusammenhang stehende Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes im ersten Durchgang beraten werden.

Damit dürfte die Düngeverordnung morgen den Bundesrat passieren

Es zeichnet sich ab, dass die Länder diese Bedingungen akzeptieren und morgen entsprechend abstimmen werden. Für die geplante Übergangsfrist werden voraussichtlich Hessen und das Saarland einen gemeinsamen Länderantrag einbringen. In einer Entschließung wird der Bundesrat das Verfahren der Länderbeteiligung deutlich kritisieren.

Eine Absetzung der Verordnung von der Tagesordnung erscheint damit jedoch zunehmend unwahrscheinlich.

Die Bundesministerinnen Julia Klöckner und Svenja Schulze hatten gegenüber den Ländern gestern eingeräumt, einige der neuen Regelungen der Düngeverordnung bedürften weiterer Umsetzungsschritte, die nach Verabschiedung im Bundesrat zwischen den Ländern und dem Bund erarbeitet werden müssten.

Eine Übergangsregelung hatte gestern die bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber gefordert.

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...