Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Glyphosat-Zulassung

Kurzzulassung vs. technische Verlängerung: Hier liegt der Unterschied

am Donnerstag, 02.06.2016 - 14:15 (Jetzt kommentieren)

Am Montag könnten die EU-Länder für eine technische Verlängerung der Zulassung von Glyphosat abstimmen. Was das konkret bedeutet, lesen Sie hier.

Am 6. Juni beschäftigen sich die EU-Mitgliedstaaten erneut mit der Frage der Zulassung von Glyphosat. Aufgrund der zögernden Haltung vieler Ländern hat der EU-Kommissar für Lebensmittelsicherheit Vytenis Andriukaitis nun als Alternative zu einer Neuzulassung eine technische Verlängerung der Zulassung von 12 bis 18 Monaten vorgeschlagen.

Kurzzulassung vs. technische Verlängerung

  • Mit einer sogenannten technischen Verlängerung der Zulassung bleibt das Neuzulassungs-Verfahren über den Verlängerungszeitraum (12 bis 18 Monate) offen. Damit kann das Verfahren jederzeit wieder aufgenommen werden beziehungsweise eine Abstimmung über eine Neuzulassung erfolgen.
  • Bei einer Kurzzulassung handelt es sich um eine Neuzulassung, d.h. das Verfahren wäre damit abgeschlossen und müsste nach Ablaufen der Zulassung wieder neu beantragt werden.

Warum technische Verlängerung?

Da es bisher keine breite Mehrheit für eine Neuzulassung des Wirkstoffs gibt, hat die Kommission nun die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) beauftragt eine weitere wissenschaftsbasierte Bewertung von Glyphosat vorzulegen. Für die Erstellung der Studie benötigt die ECHA jedoch 12 bis 18 Monate. Sobald das ECHA-Ergebnis vorliegt, könnte das Abstimmungsverfahren wieder aufgenommen werden.

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...