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Düngeverordnung 2020

Länder schaffen Neufestlegung roter Gebiete bis Jahresende

Grundwasser-Messstelle
am Donnerstag, 03.12.2020 - 14:34 (2 Kommentare)

Durch eine Binnendifferenzierung sollten die Länder in 2020 den Umfang ihrer roten Gebiete neu bestimmen. Wer das nicht bis 31. Dezember schafft, dem droht, dass ganze Grundwasserkörper schlagartig rot werden. Doch laut Bundesumweltministerium bleibt das den Landwirten erspart.

Das Bundesumweltministerium (BMU) geht davon aus, dass alle Bundesländer bis Jahresende die Binnendifferenzierung ihrer nitratbelasteten „roten“ Gebiete schaffen. Das berichtet das Ressort nach einem Treffen mit den Ländern am 3. Dezember. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung entsprechend belasteter Gebiete vom September fordert von den Bundesländern hier eine Abklärung. Falls diese nicht erfolgt, würden Grundwasserkörper mit belasteten Messstellen automatisch komplett „rot“ werden.

Verzögerung bis Januar schadet nicht

Wie Dr. Jörg Wagner vom Bundesumweltministerium betonte sei es hier auch nicht schlimm, wenn einige Länder erst im Januar ihre neuen roten Gebiete bekanntgeben würden. Wörtlich sagte er: „Wenn das bis Januar noch kommt, dann werden wir niemand einen Strick daraus drehen.“ Walter Dübner vom Bundeslandwirtschafsministerium fügte hinzu, dass es eine Bekanntgabe nach Januar 2021 hingegen „problematisch“ sein würde.
Zum Gesamtumfang der neuen roten Gebiete wollten sich die Ministeriumsvertreter nicht äußern. Wagner deutete an, dass in den großen Flächenstaaten wie NRW oder Niedersachsen „25 Prozent bis ein Drittel“ der landwirtschaftlichen Nutzfläche in roten Gebieten liegen würde. In anderen Ländern sei es weniger. Deutliche Reduzierungen beim Umfang der roten Gebiete würde es beispielsweise in Schleswig-Holstein geben, in Thüringen seien insgesamt mehr Flächen betroffen. Genaue Zahlen könnten aber erst vier bis sechs Wochen nach Abschluss der Neuausweisungen genannt werden.

Größe des neuen Messnetzes noch offen

Zur Zahl der bei der Binnendifferenzierung herangezogenen Messstellen äußerten sich die Ministerien nicht konkret. Zu den bislang 700 Messstellen seien „mehrere tausend“ im Rahmen des Messnetzes der Wasserrahmenrichtlinie hinzugekommen. Die Länder könnten auch einzelne Messstellen aus dem Netz herausnehmen und neue einfügen. Wie stark dies geschehen ist, sei jedoch noch nicht bekannt.

Wagner erinnerte daran, dass auch ein Monitoringsystem für die Nitratbelastung aus landwirtschaftlichen Quellen eingerichtet werden müsse. Wann all dies zur Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU-Kommission führen werde, sei unklar. Er gehe jedoch davon aus, dass dies, trotz der Reform der Düngeverordnung, noch mehrere Jahre dauern werde.

Kritik aus Ostdeutschland

Weniger optimistisch zeigte man sich hingegen parteiübergreifend bei einer Videokonferenz der ostdeutschen Agrarminister, die ebenfalls am 3. Dezember stattfand. Die Ost-AMK traf sich mit den Präsidenten der Landesbauernverbände, Vertretern der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, Vertretern von Land schafft Verbindung und Vertretern ökologischer Anbauverbände.

Vorsitzender Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt in Mecklenburg-Vorpommern, kritisierte: „Die Anwendung der Verwaltungsvorschrift hat in den einzelnen Ländern zu großen Unterschieden geführt, vor allem im Hinblick auf den Flächenumfang der belasteten Gebiete. Der Berufsstand vermutet, dass hier unterschiedliche Messlatten angelegt wurden. Das kann ich so nicht stehen lassen. Deshalb ist es notwendig, die Verwaltungsvorschrift zeitnah zu überprüfen. Das ist für den Grundwasserschutz ebenso wichtig wie für die Akzeptanz durch die Landwirte.“

Im Bundesumweltministerium sieht man diese Punkte jedoch unkritisch. Die Bundesländer seien alle gut im Zeitplan, Kritik sei in der Sitzung mit dem Ressort nicht geäußert worden.

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