Das Bundesumweltministerium (BMU) geht davon aus, dass alle Bundesländer bis Jahresende die Binnendifferenzierung ihrer nitratbelasteten „roten“ Gebiete schaffen. Das berichtet das Ressort nach einem Treffen mit den Ländern am 3. Dezember. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung entsprechend belasteter Gebiete vom September fordert von den Bundesländern hier eine Abklärung. Falls diese nicht erfolgt, würden Grundwasserkörper mit belasteten Messstellen automatisch komplett „rot“ werden.
Verzögerung bis Januar schadet nicht
Größe des neuen Messnetzes noch offen
Wagner erinnerte daran, dass auch ein Monitoringsystem für die Nitratbelastung aus landwirtschaftlichen Quellen eingerichtet werden müsse. Wann all dies zur Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU-Kommission führen werde, sei unklar. Er gehe jedoch davon aus, dass dies, trotz der Reform der Düngeverordnung, noch mehrere Jahre dauern werde.
Kritik aus Ostdeutschland
Weniger optimistisch zeigte man sich hingegen parteiübergreifend bei einer Videokonferenz der ostdeutschen Agrarminister, die ebenfalls am 3. Dezember stattfand. Die Ost-AMK traf sich mit den Präsidenten der Landesbauernverbände, Vertretern der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, Vertretern von Land schafft Verbindung und Vertretern ökologischer Anbauverbände.
Vorsitzender Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt in Mecklenburg-Vorpommern, kritisierte: „Die Anwendung der Verwaltungsvorschrift hat in den einzelnen Ländern zu großen Unterschieden geführt, vor allem im Hinblick auf den Flächenumfang der belasteten Gebiete. Der Berufsstand vermutet, dass hier unterschiedliche Messlatten angelegt wurden. Das kann ich so nicht stehen lassen. Deshalb ist es notwendig, die Verwaltungsvorschrift zeitnah zu überprüfen. Das ist für den Grundwasserschutz ebenso wichtig wie für die Akzeptanz durch die Landwirte.“
Im Bundesumweltministerium sieht man diese Punkte jedoch unkritisch. Die Bundesländer seien alle gut im Zeitplan, Kritik sei in der Sitzung mit dem Ressort nicht geäußert worden.
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