In einer Entschließung begrüßte die Länderkammer heute (27.11.), dass die Bundesregierung 700 Mio. Euro zur Beseitigung von Schäden durch klimawandelbedingte Trockenheit und Schädlingsbefall zur Verfügung stellt. Davon werden 500 Mio. Euro bekanntlich über die Waldprämie ausgezahlt, die seit wenigen Tagen beantragt werden kann.
Eine pauschale Flächenförderung sollte nach Auffassung der Länder aber nicht dauerhaft stattfinden. Finanzielle Unterstützung für den Wald müsse grundsätzlich eine klare Lenkungswirkung haben.
Doppelförderung soll vermieden werden
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Förderung über die Flächenprämie klar von Hilfen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK) zu trennen. Waldbesitzer sollten nicht aufgrund einer eventuellen Doppelförderung von der GAK-Förderung ausgeschlossen werden.
Für den Erhalt der Flächenzahlung in Höhe von 100 bis 120 Euro je Hektar muss eine Zertifizierung nach PEFC- oder FSC-Kriterien nachgewiesen werden. Die Waldprämie kann über die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) auf einer eigens erstellten Website online beantragt werden.
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