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Was Landwirte beim Investitionsprogramm Landwirtschaft beachten müssen

Guelleausbringungstechnik
am Mittwoch, 05.05.2021 - 18:00 (1 Kommentar)

Die zweite Antragsrunde für die Gelder der sogenannten „Bauernmilliarde“ läuft. Ab 6. Mai ruft die Rentenbank zur Antragsstellung auf. Doch es gibt Stolpersteine, die Landwirte beachten sollten.

Haben Sie sich rechtzeitig bis 21. April 2020 bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank für die Teilnahme am Investitionsprogramm Landwirtschaft registriert und anschließend fristgerecht Ihre Interessensbekundung eingereicht?

Wenn ja, dann werden Sie, sofern alle formalen Vorgaben erfüllt sind, in nächster Zeit Post von der Rentenbank bekommen. Darin wird man Sie auffordern, innerhalb von 30 Tagen Ihren offiziellen Antrag über das Portal der Rentenbank einzureichen. Das dürfen Sie nicht vergessen. Berücksichtigen Sie aber noch zwei weitere Dinge beim Investitionsprogramm Landwirtschaft.

Investition in Landtechnik: Corona-Auswirkungen beachten

Corona hat auch in der Landtechnik für massiven Wirbel bei den Lieferketten gesorgt. Sei es, um nur einige zu nennen, John Deere, CNH oder AGCO – sie alle mussten die Produktion in zumindest einigen ihrer Werke in diesem Jahr zurückfahren oder sogar vorübergehend ganz stoppen. Sofern Sie noch 2021 in neue Technik investieren wollen, klären Sie daher unbedingt, wann die von Ihnen bestellte Maschine geliefert werden wird.

Der Bund als Fördergeber ist natürlich daran interessiert, dass alle im Investitionsprogramm Landwirtschaft für dieses Jahr eingestellten Fördermittel abgerufen und nicht etwa durch Maschinen blockiert werden, die erst 2022 geliefert werden. Die Chance auf Förderung noch in diesem Jahr dürfte also steigen, wenn Ihr Händler Ihnen die neue Technik auch möglichst frühzeitig in 2021 liefern kann.

Investitionsprogramm Landwirtschaft: Wertverfall am Gebrauchtmaschinenmarkt

Porträt von Simon Michel-Berger

Unabhängig davon, ob Sie Förderung beantragt haben oder nicht, sollten Sie an die Auswirkungen des Investitionsprogrammes Landwirtschaft auf den Markt für Gebrauchtmaschinen denken. Bereits heute sind Gebrauchtmaschinen im Wert gefallen. Sowohl die, die auf dem eigenen Hof stehen als auch die bei den Händlern. Das wird noch zunehmen: Viele Landwirte, die überlegt haben eine Gebrauchtmaschine zu kaufen, greifen wegen der Förderung zu Neumaschinen. Zudem wird die ab diesem Jahr neu gekaufte Landtechnik, für die eine Haltefrist von mindestens drei Jahren ab Lieferung für Lohnunternehmer und Maschinenringe und mindestens fünf Jahren für landwirtschaftliche Betriebe gilt, stärker an Wert verlieren. Wenn die Haltefristen verstrichen sind, wird das Angebot an Gebrauchtmaschinen nochmals deutlich anwachsen.

Preisentwicklung für Gebrauchtmaschinen: Angebot, Nachfrage und Agrarpolitik

Zwar hängt die Preisentwicklung auf dem Markt für Gebrauchtmaschinen nicht nur am Angebot sondern auch an der Nachfrage. Doch ob aus dem Ausland in ein paar Jahren Nachfrage an beispielsweise so hochspezialisierter Ausbringtechnik kommen wird, wie deutsche Landwirte sie jetzt kaufen (müssen), das bezweifle ich.

Dazu steigen die agrarpolitischen Anforderungen bei uns einfach viel stärker an, als in den meisten anderen Ländern. Teilweise sind auch die entsprechenden Kontrollen im Ausland nicht so scharf sind wie bei uns. Die staatliche Förderung der "Bauernmilliarde" kommt also mit einem großen Pferdefuß.

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