„Die Informationen werden im Online-Portal veröffentlicht und damit Standortfragen zu Messstellen transparent erläutert“, sagten Umweltministerin Ulrike Höfken und Landwirtschaftsminister Volker Wissing anlässlich der Freischaltung des Portals. Die Internetseite fragen-zu-nitratmessungen.rlp.de wurde mit Unterstützung des Landesamts für Umwelt und des Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück errichtet und wird vom Umweltministerium betrieben.
Über eine Karte mit allen Messpunkten können Nutzer ihre Kommentare auf eine konkrete Messstelle beziehen. Alle Informationen werden auf dem Portal online zur Verfügung gestellt. Die Daten sind für jeden öffentlich einsehbar. Damit werden Standortfragen zu einzelnen Messstellen transparent. Zusätzlich werden die Daten zu den Nitratgehalten der Messstellen bis zurück ins Jahr 2007 in grafischer und tabellarischer Form präsentiert.
Antworten auf Schlüsselfragen
Wie die Landesregierung weiter mitteilte, werden auf den Seiten des Meldeportals grundsätzliche Fragen zu fünf Schlüsselthemen erläutert:
- Nitratbelastungen – warum ist das ein Problem, wer oder was verursacht das Problem?
- Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und Ausweisung von Grundwasserkörpern – wie wird beprobt, wie wird der Zustand eines Gewässers ermittelt, etc.?
- Welche Grundwasser-Messnetze gibt es – wie werden diese überprüft?
- Novellierung der Düngeverordnung – warum braucht es das und was ist der aktuelle Status?
- Ausweisung von gefährdeten Gebieten – wie wird dies bisher gehandhabt und welche Methodik wird jetzt erarbeitet?
Umsetzung der Düngeverordnung
Im Zusammenhang mit der Umsetzung der neuen Düngeverordnung (DüV) kamen zahlreiche Fragen zu einzelnen Messstellen auf. Die Verordnung soll dazu beitragen, die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und EU-Nitratrichtlinie zu erfüllen.
Auf dieser Grundlage wurden sogenannte nitratgefährdete Gebiete, auch „rote Gebiete“ genannt, ausgewiesen. Der Bund wird eine allgemeine Verwaltungsvorschrift erlassen, die ein bundesweit einheitliches und rechtssicheres Verfahren zur Festlegung der belasteten Gebiete beschreibt. Diese Verwaltungsvorschrift soll bis zum Sommer 2020 dem Bundesrat zur Abstimmung vorliegen.
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