Wenn im Wilden Westen, so die populäre Vorstellung, ein Held mit einem Strolch aufräumen wollte, sammelte er eine Gruppe von sechs Kumpanen, fing den Kerl und knüpfte ihn ohne viel Federlesen an den nächsten Baum. Abblenden, es folgt das happy ending. Ein Stück weit erinnert mich die aktuelle Reform des Arbeitsschutzkontrollgesetzes daran, die heute in Rekordzeit durch das Bundeskabinett gedrückt wurde.
Es geht mir nicht darum, die Verfehlungen der Fleischindustrie zu beschönigen. Ausbeutung und schwarze Schafe gibt es überall und man muss gegen sie vorgehen. Aber jetzt nicht nur Werkverträge sondern auch die Überlassung von Leiharbeitern ausschließlich in der Schlachtwirtschaft zu verbieten, das schießt über das Ziel hinaus.
Große Schlachthöfe können mitmachen, kleine tun sich schwer
Die Großen der Branche können es sich leisten, mal eben tausend Werkvertragsbeschäftigte zu übernehmen. Die kleineren regionalen Schlachthöfe werden sich schon mit ein paar Dutzend Leuten schwer tun.
Also genau die, welche Politikerinnen wie die bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber oder Bundesagrarministerin Julia Klöckner nach eigenem Bekunden fördern wollen.
Ja, Handwerksbetriebe mit maximal 49 Beschäftigten sind von den neuen Regeln ausgenommen. Aber ist ein kleiner Schlachthof mit 60 Beschäftigten, zu denen vielleicht noch mehrere Auszubildende gehören, gesellschaftlich nicht mehr erwünscht? Meint SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil solche Betriebe, wenn er sagt: „Das ganze System ist zu groß geworden“? Fängt die große böse Fleischindustrie bei 50 Mitarbeitern an?
Klagen sind zu erwarten
Man könnte noch darauf verweisen, dass sich Corona bei Tönnies und Co nicht durch die Arbeitsbedingungen so weit verbreitet hat, sondern durch die Lüftungsanlage. Das nötige Kleingeld vorausgesetzt, ließen diese sich mit Virenfiltern nachrüsten. Aber das interessiert Arbeitsminister Hubertus Heil anscheinend gar nicht. Was den Minister dagegen interessieren dürfte, sind die Klagen, die gegen sein Gesetz seitens der Fleischindustrie zu erwarten sind.
Die gesamte rechtliche Grundlage, einem Teil der Wirtschaft Werkverträge zu verbieten, basiert nämlich auf einem einzigen Kurzgutachten. Schade nur, dass weitere kleine regionale Schlachthöfe für immer ihre Tore schließen werden, bis so eine Klage ihren Weg gegangen ist.
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