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Bodenspekulation

Linke fordert Preisdeckel für Agrarland

Luftaufnahme einer Kulturlandschaft in der Altmark, Sachsen-Anhalt
am Donnerstag, 01.10.2020 - 05:00 (Jetzt kommentieren)

Einen Preisdeckel für Agrarland fordert die Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag.

Um die „Explosion von Boden- und Pachtpreisen einzudämmen“ und um Bodenspekulation zu verhindern, hat die Linke im Thüringer Landtag eine Reihe von Gesetzesvorschlägen für den Bodenmarkt vorgestellt. Basis ist ein Rechtsgutachten, das die Fraktion bei dem Hamburger Rechtsanwalt Thomas Rüter in Auftrag gegeben hat.

„Wir brauchen drei Dinge: einen Preisdeckel, ein Vorkaufsrecht für echte Landwirte aus der Region und mehr Land in öffentlicher Hand“, forderte Susanne Hennig-Wellsow, die Fraktionsvorsitzende der Linken im Thüringer Landtag.

Amira Mohamed Ali, die Fraktionsvorsitzende der Linken im Bundestag, betonte, der Spekulation und dem Ausverkauf von Ackerland an Investoren müsse Einhalt geboten werden. „Es kann nicht sein, dass Milliardäre tausende Hektar als Geldanlage kaufen, während Landwirte in der Region leer ausgehen und kaum noch die Pachtpreise bezahlen können“, so Mohamed Ali.

Share Deals sollen genehmigungspflichtig werden

Rechtsanwalt Thomas Rüter aus der Hamburger Kanzlei Hohage, May & Partner legt mit dem Gutachten einige konkrete Formulierungsvorschläge für Gesetzesänderungen im landwirtschaftlichen Grundstücksverkehrsrecht vor.

Die umstrittenen Share Deals, bei denen Investoren nur die Gesellschaftsanteile an landwirtschaftlichen Flächen kaufen und so das Grundstückverkehrsrecht umgehen, könnten gemäß dem Gutachten einer Genehmigungspflicht unterworfen werden. Sobald eine Personen- oder Kapitalgesellschaft 40 % oder mehr Vermögensanteile an einem Agrarbetrieb hält, soll ein Verkauf von mehr als 30 % der Anteile genehmigungspflichtig werden. Die Regelung soll nicht für börsennotierte Aktiengesellschaften und Genossenschaften gelten. Bei der Genehmigung sollen Ortsansässigkeit, Bodenkonzentration und gemeinwohlorientierte kooperative Erwerber berücksichtigt werden.

Neuer Versagungsgrund "marktbeherrschende Stellung"

Der Flächenkonzentration am Bodenmarkt könnte nach dem Gutachten entgegengetreten werden, indem das Grundstücksverkehrsrecht um den Versagungsgrund einer „marktbeherrschenden Stellung am Bodenmarkt“ ergänzt wird. Der Schwellenwert für die Feststellung eines groben Missverhältnisses zwischen Kaufpreis und Grundstückswert, der schon jetzt ein Versagungsgrund ist, könnte von 150 auf 130 % des Verkehrswertes gesenkt werden.

Der Gutachter schlägt außerdem vor, das Vorkaufsrecht von Siedlungsunternehmen auszuweiten. Es soll künftig nicht mehr an das Vorliegen konkreter Angebote kauffähiger Landwirte oder konkrete Agrarstrukturmaßnahmen gebunden sein. Die Bundesländer sollen Zweckvermögen einrichten, mit denen die Siedlungsgesellschaften Agrarflächen kaufen können, um sie an Landwirte zu verpachten.

Vorschläge sollen in den Ländern diskutiert werden

Der Gutachter weist darauf hin, dass entsprechende Regelungen nur durch die Landesgesetzgeber erfolgen können. Dazu sollte auf Landesebene ein Agrarstrukturgesetz beschlossen werden, um das auf Bundesebene bestehende Grundstückverkehrsgesetz abzulösen.

Die Linke will das Gutachten und die Änderungsvorschläge für das Bodenrecht über die Landtage in den ostdeutschen Bundesländern in die politische Diskussion einbringen.

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