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+++ Aktualisiert: 13:45 Uhr +++

Livestream: Klöckners Gesetz zum Ausstieg aus dem Kükentöten

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner stellt bei einer Pressekonferenz das neue Gesetz zum Kükentöten vor
am Mittwoch, 09.09.2020 - 12:00 (Jetzt kommentieren)

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner setzte längere Zeit auf eine freiwillige Vereinbarung zum Kükentöten mit der Geflügelbranche. Im Juli 2020 kündigte sie dann jedoch an, das Kükentöten per Gesetz bis Ende 2021 verbieten zu wollen. Heute, am 09. September 2020, stellte sie in einer Pressekonferenz den entsprechenden Gesetzentwurf vor.

Mit dem Gesetz soll das Töten von Eintagsküken in Deutschland ab 2022 flächendeckend verboten werden. Das Geschlecht der Tiere muss dann schon im Ei bestimmt werden, so
dass die männlichen Küken gar nicht erst schlüpfen. Die in der Legehennenproduktion übliche Praxis, dass männliche Küken kurz nach dem Schlüpfen getötet werden, weil ihre Aufzucht wirtschaftlich unrentabel ist, wird dadurch beendet.

In keinem anderen Land gibt es bisher ein solches Gesetz gegen das Kükentöten. Frankreich hat allerdings signalisiert, ebenfalls aussteigen zu wollen.

"Das Töten von Eintagsküken – weil sie ein bestimmtes Geschlecht haben – ist ethisch nicht vertretbar", sagte Klöckner. Sie sprach von einem Meilenstein im Tierschutz, der Signalwirkung für andere Länder haben werde.

Zweite Stufe soll auch Hühnerembryo vor Schmerz schützen

Der Gesetzentwurf sieht noch eine zweite Stufe vor: Ab Januar 2024 müssen für die Selektion im Ei Methoden angewandt werden, die vor dem siebten Bruttag greifen. Denn ab dem siebten Tag empfänden Hühnerembryonen Schmerz, heißt es im Gesetzentwurf.

Ein Küken wird 21 Tage lang ausgebrütet. Die bisher marktreifen Verfahren bestimmten das Geschlecht im Ei in einem Zeitraum vom 9. bis 14. Bebrütungstag, teilte das Ministerium mit. "Es wird dennoch weiter geforscht, um zu einem noch früheren Zeitpunkt die Geschlechterbestimmung im Ei vornehmen zu können."

Forschung nach Alternativen wurde mit 8 Millionen Euro unterstützt

Das Bundeslandwirtschaftsministerium verwies darauf, seit 2008 mit über 8 Millionen Euro verschiedene Verfahren und Initiativen gegen das Kükentöten gefördert zu haben.

Aus dieser Forschungsförderung seien zwei Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei hervorgegangen, ein endokrinologisches und ein spektroskopisches Verfahren. Neben den Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei sei die Forschung zum Zweinutzungshuhn gefördert worden.

Tackmann: Besser auf Zweinutzungsrassen setzen

Die agrarpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, Dr. Kirsten Tackmann, kritisierte, konsequent wäre es gewesen, unverzüglich nur noch die vernünftigen und tierschutzgerechten Alternativen zuzulassen: Zweinutzungshuhnrassen und die Aufzucht der männlichen Brüder der Legehennen.

Stattdessen blieben  weiter teure technische "Scheinlösungen" wie die Geschlechtsbestimmung im Ei vorerst erlaubt, obwohl die Ministerin diese selbst als Brückentechnologie bezeichne.

Ähnlich äußerte sich der Deutsche Tierschutzbund. Die einzige Methode, die sowohl das Kükentöten verhindern als auch die zuchtbedingten Probleme der Legehennen lösten könnte, wäre die Rückkehr zum Zweinutzungshuhn, unterstrich der Tierschutzbund. Die Hennen dieser Zuchtrichtungen würden etwas weniger Eier legen als hochspezialisierte Legehybriden, doch dafür könnten die Hähne etwas rentabler gemästet werden.

Mit Material von dpa
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