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Warum es sich lohnt, das Grundgesetz zu lesen

Die Pressefreiheit ist ein hohes Gut. Die Pressefreiheit hochzuhalten war noch nie einfach und es gibt viele Länder der Welt, in denen das nach wie vor ein lebensgefährliches Unterfangen ist.
am Mittwoch, 03.05.2023 - 09:49 (Jetzt kommentieren)

Im Artikel 5 des Grundgesetzes ist festgehalten, was die Pressefreiheit bedeutet. Der Text hat nichts von seiner Aktualität verloren, im Gegenteil.

Am heutige Tag der Pressefreiheit ist es gut, sich den Text im Grundgesetz einmal durchzulesen. Egal, ob man als Journalist arbeitet, wie die Kolleginnen und Kollegen hier im dlv Deutscher Landwirtschaftsverlag. Oder ob man sich über diese Texte, Bilder, Videos, Audios, Zahlen und Grafiken ein Bild von der Welt macht. Das hohe Gut dahinter ist das Vertrauen, dass Journalistinnen und Journalisten „ungehindert“ gearbeitet haben und sie deshalb valide Informationen und nachvollziehbare Meinungen liefern, wofür sie von ihren Leserinnen und Lesern honoriert werden.

Um dieses Vertrauen zu zerstören, braucht es keine totalitären Regime. Es reicht schon die subtile Manipulation, das Streuen falscher Informationen, die unzulässige Verniedlichung, die bewusste Verkürzung. Insbesondere in der Landwirtschaft, wo Dinge nicht einfach in gut und böse zu teilen sind, ist die Versuchung groß, einseitige Bilder an die Wand zu werfen.

Das einzige Gegenmittel gegen diese teils übermächtigen Kräfte ist eben die Freiheit, immer wieder ungehindert sagen zu dürfen, was falsch ist an den Bildern, die andere gerne erzeugen würden. Oder die bereits von Automaten erzeugt wurden.

Die Pressefreiheit hochzuhalten war noch nie einfach und es gibt viele Länder der Welt, in denen das nach wie vor ein lebensgefährliches Unterfangen ist. Sich inmitten einer beliebig künstlich erweiterbaren Kommunikationswelt die Freiheit zu erhalten, „sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“ wird für alle Journalistinnen und Journalisten und damit auch für alle Leserinnen und Leser unverzichtbar bleiben. Deshalb ist der Text aus dem Grundgesetz mindestens einmal im Jahr eine Erinnerung wert.

Artikel 5 Grundgesetz

"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."

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