Der ökologische Anbau in Sachsen-Anhalt soll wachsen und wird deshalb zukünftig stärker gefördert. Wie das Magdeburger Landwirtschaftsministerium mitteilte, stehen für die Biolandwirte in der Förderperiode 2014 bis 2020 Finanzmittel von gut 100 Mio. Euro zur Verfügung; das sind fast 30 Mio. Euro mehr als bisher. Unterstützt werden vor allem Umstellungsbetriebe, aber auch bisherige Ökoerzeuger können mit höheren Flächenprämien rechnen.
5.000 ha mehr Ökolandbau
"Mit diesem Angebot setzen wir ein deutliches Zeichen für den ökologischen Landbau. Gerade in der Umstellungsphase benötigen Betriebe eine besondere Unterstützung, die sie nun auch in Sachsen-Anhalt erhalten", betonte Landwirtschaftsministerin Prof. Claudia Dalbert. Sie erwartet sich von der Mittelaufstockung einen deutlichen Schub für den Biolandbau, wobei ein Zuwachs von 5.000 ha oder 11 Prozent erreichbar sein sollte.
Die geplanten Ökoprämien in Sachsen-Anhalt
Derzeit werden rund 46.500 ha Ökofläche in Sachsen-Anhalt gefördert, und zwar mit 230 Euro/ha bei Acker- und Grünland. Geplant sind nun folgende Prämien für ökologisch wirtschaftende Betriebe:
- Beibehaltung allgemein: 273 Euro/ha für
- Umstellungsbetriebe allgemein: 403 Euro/ha (für die ersten beiden Jahre)
- Gemüsebauern: 468 Euro
- Umstellungs-Gemüsebetriebe: 1.215 Euro/ha
- Dauerkulturbetriebe: 975 Euro
- Umstellungs-Dauerkulturbetriebe: 1.657 Euro
Nach Angaben des Ministeriums wird die Einführungsprämie gewährt, wenn der Gesamtbetrieb frühestens 21 Monate vor Beginn der Förderung auf ökologische Anbauverfahren gewechselt hat; maßgeblich dabei ist der Beginn der Laufzeit des Vertrages mit der Ökokontrollstelle. In den Genuss der erhöhten Beibehaltungsprämie kommen Betriebe, die 2017 einen Neuantrag stellen. Zur Umsetzung der neuen Förderung müssen die Änderungen im Programm für die Entwicklung des ländlichen Raumes allerdings noch der EU-Kommission zur Genehmigung vorgelegt werden. Im Frühjahr 2017 können dann laut Ministerium erste Anträge mit den erhöhten Fördersätzen gestellt werden. Beginn des fünfjährigen Verpflichtungszeitraums ist der 1. Januar 2018.
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