Bis zum 15. Mai können die etwa 104.500 Landwirte in Bayern neben den Direktzahlungen auch die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten und die Auszahlung der Agrarumweltmaßnahmen beantragen. Ob die Frist – wie von der EU vorgeschlagen – um einen Monat verlängert wird, beraten Bund und Länder noch.
Wegen der stark ansteigenden Zahl von Menschen, die mit dem Coronavirus infiziert sind, rät das bayerische Landwirtschaftsministerium den Landwirten eindringlich, bei der Antragstellung weitestgehend die Möglichkeiten des Online-Verfahrens über das Serviceportal iBALIS zu nutzen.
Fragen können telefonisch geklärt werden
Bei Unklarheiten während der Bearbeitung des Antrags stehen die Online-Hilfen zur Verfügung. Fragen können telefonisch über die Hotline-Nummer beziehungsweise mit den zuständigen Sachbearbeitern am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) abgeklärt werden. Das für Sie zuständige AELF finden Sie online in dieser Liste:
Termine unbedingt einhalten
In einem Anschreiben erhielt jeder Antragsteller einen persönlichen Besprechungstermin bei seinem Sachbearbeiter. Dieser Termin sollte unbedingt eingehalten werden, aber telefonisch. Auf diese Weise kann der Antrag vom Sachbearbeiter mit dem Antragsteller am Bildschirm durchgegangen und offene Fragen rechtzeitig vor dem Antragsende abgeklärt werden. Das persönliche Erscheinen im Amt sollte auf absolut dringende Fälle beschränkt werden.
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