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EU-Agrarrat

Mengenabsprachen bei der Milch: Das steckt hinter Artikel 222

am Mittwoch, 13.04.2016 - 13:45 (Jetzt kommentieren)

Beim EU-Agrarrat in Luxemburg ging es am Montag auch um die vorübergehende Zulassung von Mengenabsprachen am EU-Milchmarkt. Dies wird durch Artikel 222 der Gemeinsamen Marktordnung geregelt, der beim Rat mit unmittelbarer Wirkung angenommen wurde.

Beim EU-Agrarrat in Luxemburg am Montag wurde laut Agra Europe nun auch formell und mit unmittelbarer Wirkung erstmals der auf Artikel 222 der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) aufbauende Rechtstext angenommen, der anerkannte Branchenverbände und Produzentenvereinigungen für einen Zeitraum von höchstens sechs Monaten von den allgemeinen EU-Wettbewerbsregeln freistellt. Die Minister hatten sich bereits bei ihrem Rat im März darauf verständigt.

Damit sollen am Milchmarkt vorübergehende Mengenabsprachen erlaubt werden, wie der agrarmanager berichtete. Diese Ausnahme vom EU-Wettbewerbsrecht ist, seit der GAP-Reform von 2013 in Artikel 222 der Gemeinsamen Marktordnung, im Fall ernster Marktstörungen vorgesehen. Die Mittel dazu sollen aus den nationalen Haushalten kommen.

Bundesregierung arbeitet an rechtlicher Umsetzung

"Die rechtliche Umsetzung der Anwendung des Artikels 222 der GMO wird derzeit von der Bundesregierung erarbeitet", erklärt Ludwig Börger, Referatsleiter Milch beim Deutschen Bauernverband. Eine mögliche Verabschiedung der nationalen Umsetzung des Artikels 222 kann sich bis zum Juni 2016 hinziehen.

Nach Einschätzung Börgers sei es aber "äußerst wahrscheinlich", dass es nicht zu einer Anwendung in Deutschland kommen werde. "Eine Mengenregulierung kann in zunehmend offenen europäischen Märkten keine befriedigende Wirkung entfalten. Weder auf einzelbetrieblicher noch auf einzelstaatlicher Ebene", schätzt Börger ein.

Bessere Abstimmung zwischen Molkereien und Landwirten nötig

Der Deutsche Bauernverband sieht demnach die Notwendigkeit, dass zwischen Molkereien und Landwirten eine bessere Abstimmung zu Mengen und insbesondere auch Preisen erfolgt. Hierzu bedürfe es jedoch keiner Begleitung durch den Gesetzgeber.

Vielmehr gebe es laut Börger schon heute im internationalen Umfeld Modelle, die "eine marktgerechtere und modernere Ausgestaltung der Lieferbeziehungen veranschaulichen". Als Beispiel führt er unter anderem

  • Glanbia in Irland,
  • Fonterra in Neuseeland,
  • Land O’Lakes in den USA an.

In Deutschland habe Omira vor wenigen Tagen ein Modell umgesetzt, welches dem der Molkerei Glanbia sehr ähnlich sei. Darin werde die preisliche Sicherheit über einen gewissen Zeitraum für eine vereinbarte Milchmenge gewährleistet.

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