Das zweite Hilfspaket der Europäischen Union für die Landwirte steht. Gemäß den Vorschlägen, die EU-Agrarkommissar Phil Hogan am Montag dieser Woche (18.7.) in Brüssel den Ministern vorlegte, wird Brüssel insgesamt 500 Mio. Euro zur Entlastung der Milchbauern in der EU sowie zum Abbau des Überangebotes auf dem europäischen Milchmarkt bereitstellen. Davon sollen gemäß den Ankündigungen des Agrarkommissars 150 Mio. Euro für einen freiwilligen Verzicht auf Milchanlieferungen gewährt werden. Damit solle ein Anstoß gegeben werden, die Milchproduktion bis Ende dieses Jahres „beträchtlich zu mindern“, sagte Hogan im Agrarrat.
Zuschuss von 14 Cent je reduziertem Kilogramm
Das Programm soll auf europäischer Ebene vom Oktober bis Jahresende laufen und allen Milchbauern gleiche Zugangsbedingungen garantieren. Im Gespräch ist ein Zuschuss von 14 Cent, der den Milchbauern für jedes Kilogramm Milch gezahlt werden soll, das er im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres weniger produziert. Das Drei-Monats-Programm werde nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, malt zuerst“ laufen und solle von zwischengeschalteten Stellen in den Ländern, etwa den landwirtschaftlichen Organisationen, abgewickelt werden, erklärte Hogan im Anschluss an den Agrarrat gegenüber Journalisten.
Details zu dem gesamten Hilfspaket würden auf der Expertenebene mit den Ländern am Mittwoch dieser Woche (20.7.) erörtert.
Unterstützung von kleinen Betrieben
Mit den weiteren insgesamt 350 Mio. Euro sollen die Länder größtmögliche Flexibilität erhalten, ihre Milchbauern sowie andere landwirtschaftliche Krisensektoren mit spezifischen Maßnahmen zu helfen. Dazu zählt Hogan:
- die Unterstützung von kleinen Betrieben,
- die Extensivierung von Produktionsmethoden,
- Maßnahmen zum Umweltschutz,
- Kooperationsvorhaben,
- sowie Aus- und Fortbildungen im Umgang mit Finanzinstrumenten.
Eine Verringerung oder ein Einfrieren der Produktion sei keine ausdrückliche Voraussetzung für diesen Teil des zweiten Hilfspakets, um in den Genuss der Gelder zu kommen.
Mittel können für andere Krisensektoren genutzt werden
Es sei den Ländern zudem freigestellt, die Mittel nicht nur für den Milchsektor, sondern bei Bedarf auch für andere Krisensektoren in der Landwirtschaft zu verwenden. Die betreffenden Maßnahmen müssten von den Mitgliedsländern in Brüssel angemeldet werden. In der EU-Kommission wird offensichtlich davon ausgegangen, dass die Krisen auf den europäischen Agrarmärkten in einigen Monaten überwunden sein werden und zumindest in der laufenden Finanzierungsperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bis zum Jahr 2020 keine weiteren Sonderprogramme für Europas Landwirte erforderlich werden.
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