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Wolfsschutz

NABU klagt gegen Niedersachsens Wolfsverordnung

Zwei Wölfe im Wald
am Mittwoch, 22.12.2021 - 12:47 (Jetzt kommentieren)

Der Naturschutzbund und zwei weitere Verbände haben Klage gegen die aus ihrer Sicht rechtswidrige Wolfsverordnung in Niedersachsen eingereicht. Sie fordern das Land auf, „Artenschutz ernst zu nehmen“.

Nach Ansicht der drei Verbände, zu denen neben dem NABU der „Freundeskreis freilebender Wölfe“ sowie der WWF gehören, ist die Wolfspolitik der Landesregierung gescheitert. Diese lege den Schwerpunkt auf den Abschuss von Wölfen. Das führe nur zum Rückgang von Nutztierrissen, wenn der Wolf wieder ausgerottet würde.

Die Verbände verweisen in einer Pressemitteilung darauf, dass dort, wo in Wolfsgebieten konsequent Herdenschutzmaßnahmen umgesetzt würden, die Zahl der Nutztierrisse nachweislich zurückgehe. Die Organisationen pochen auf den Herdenschutz: Ein adäquater und umsetzbarer Herdenschutz sei wichtig und die einzige Möglichkeit, mit dem Wolf möglichst konfliktfrei koexistieren zu können.

Kritik an der niedersächsischen Wolfsverordnung

Die Wolfsverordnung lege allerdings nicht den Schwerpunkt auf die Unterstützung der Betriebe beim Herdenschutz, so die drei Verbände. Sie konterkariere diesen sogar: „Beispielsweise sollen Wölfe gemäß Wolfsverordnung des Landes bereits dann zum Abschuss freigegeben werden können, wenn am Deich keine Herdenschutzmaßnahmen durchgeführt werden“, so Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen.

Weiterhin wird kritisiert, dass Niedersachsen künftig selbst den Erhaltungszustand der Population bestimmen will, was aber fachlich nicht möglich sei. Denn diese erstrecke sich über die Landesgrenzen hinaus, weshalb die Kompetenz dafür auf Bundes- beziehungsweise EU-Ebene liege.

Abschuss hilft angeblich nicht

Der Abschuss von Wölfen sei nicht das richtige Mittel und könne nur im Ausnahmefall bei tatsächlich auffälligen Wölfen adäquat sein, argumentieren die Naturschutzverbände. Man sehe sich daher gezwungen, gegen die „bundesweit einzigartige und fachlich unsägliche“ Wolfsverordnung Niedersachsens zu klagen.

Landvolk fordert Obergrenze für die Zahl der Wölfe im Land

Der Vizepräsident des niedersächsischen Landesbauernverbandes, Jörn Ehlers, geht davon aus, dass die Darstellung der Kläger zur Situation in Niedersachsen unzutreffend ist. „Der NABU verharmlost die Lage“, sagte Ehlers, der auch Sprecher des Aktionsbündnisses Aktives Wolfsmanagement ist. Die betroffenen Weidehalter gingen davon aus, dass das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Einschätzung des Landvolks teilen werde, dass Maßnahmen gegen die ungehinderte Vermehrung der Wolfspopulation zulässig seien.

Das Landvolk befürwortet eine Erlaubnis zur Entnahme von Wölfen. Für den Wolfsbestand soll eine landesweit geltende Obergrenze festgelegt werden. Der Verband teilte mit, auch Umweltminister Olaf Lies strebe eine Obergrenze an und wolle gutachterlich klären lassen, wie viele Tiere für den Erhalt der Art notwendig seien. Zudem plane die Landesregierung, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen, was ebenfalls eine langjährige Forderung des Landvolks ist.

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