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Düngeverordnung

Nährstoffvergleich: SPD gegen pauschalen Abzug von Grundfutter

am Montag, 15.02.2016 - 14:00 (Jetzt kommentieren)

Der Streit um die Novelle der Düngeverordnung geht weiter. Die SPD kritisiert die geplante Regelung, Futterbaubetrieben zu ermöglichen, pauschal bis zu 25 Prozent ihres Grundfutters als Verluste im Nährstoffvergleich abzuziehen oder zu verrechnen.

Die SPD sieht dringenden Änderungsbedarf an dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für eine Novelle der Düngeverordnung. Die Kritik entzündet sich an der Regelung, Futterbaubetrieben zu ermöglichen, pauschal bis zu 25 Prozent ihres Grundfutters als Verluste im Nährstoffvergleich abzuziehen oder zu verrechnen. "Mit diesem Passus würde das gesamte Bilanzierungssystem im deutschen Düngerecht ad absurdum geführt", warnte der agrarpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Wilhelm Priesmeier, am vergangenen Freitag in Berlin.

In seiner Kritik beruft sich Priesmeier auf die Aussagen von Wissenschaftlern unter anderem aus dem Thünen-Institut. Danach seien derartig hohe Verluste beim Anbau von Futterpflanzen aus Sicht der landwirtschaftlichen Praxis völlig unangebracht, da sie schlichtweg nicht existierten. Es gebe keine erntebedingten Stickstoffverluste, da der Stickstoff im System oder auf der Fläche erhalten bleibe.

 

Priesmeier sieht nicht gerechtfertigen Spielraum für Futterbaubetriebe

"Gut 40 Prozent unserer Landwirtschaftsbetriebe sind Futterbaubetriebe", erklärte Priesmeier. Seiner Auffassung nach würde mit der bislang vorgesehenen Abzugsmöglichkeit für diese Betriebe ein nicht gerechtfertiger zusätzlicher Spielraum geschaffen. Der SPD-Politiker sieht darin mit Blick auf das laufende Vertragsverletzungsverfahren bei der Europäischen Union einen "untragbaren Zustand".

Die EU-Kommission werde nicht so blauäugig sein und bei der gegenwärtigen Notifizierung des Regierungsentwurfs diesen Passus übersehen. Priesmeier: "Wir brauchen verlässliche Daten, die keine Spielräume und Rechentricks zulassen." Daher fordert er, den Passus für die Futterbaubetriebe zu streichen und vor allem in den besonders belasteten sogenannten "roten" Gebieten die Hoftorbilanz einzuführen.

Nährstoffvergleich ist Pflicht

Die Düngeverordnung schreibt einen jährlich zu erstellenden betrieblichen Nährstoffvergleich für Stickstoff und Phosphat auf der Basis einer Flächenbilanz oder aggregierten Schlagbilanz vor. Diese Vergleiche sind dann zu einem mehrjährigen Nährstoffvergleich, der für Stickstoff drei Jahre und für Phosphat sechs Jahre umfasst, fortzuschreiben.

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