In einer Presseerklärung teilt die EU-Kommission mit, dass sie bereits 2015 gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet habe. Mit dem Schreiben sei Deutschland dazu aufgefordert worden, die notwendigen Maßnahmen aus der EU-Habitat-Richtlinie zu Ende zu führen. Teilweise sei die Frist zur Umsetzung der FFH-Richtlinie vor mehr als zehn Jahren abgelaufen.
Mit den deutschen Behörden sei nach Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens eingehend diskutiert worden. 2019 habe die Kommission ihre Forderungen bekräftigt und 2020 eine begründete Stellungnahme an Deutschland übersandt. Bis heute habe Deutschland „eine bedeutende Anzahl von Gebieten immer noch nicht als besondere Schutzgebiete ausgewiesen“, heißt es in der Presseerklärung.
Das Bundesumweltministerium erklärte, die Klageeinreichung mit den genauen Einzelheiten werde in den kommenden Wochen oder Monaten erwartet. Die Bundesregierung werde diese dann eingehend prüfen und eng mit den Ländern abstimmen, die für die weitaus meisten FFH-Gebiete zuständig seien.
EU will Green Deal umsetzen
Die EU-Kommission betont, dass der europäische Green Deal und die EU-Biodiversitätsstrategie die biologische Vielfalt in Europa schützen beziehungsweise wiederherstellen sollen. Dazu soll die EU-Habitat-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen einen Beitrag leisten.
Konkret gehe es in der Richtlinie darum, besondere Schutzgebiete auszuweisen sowie gebietsspezifische Erhaltungsziele und Erhaltungsmaßnahmen festzulegen. Damit sollen die Mitgliedstaaten einen günstigen Erhaltungszustand der Arten und Lebensräume erreichen.
Keine klaren Erhaltungsziele gesetzt
Darüber hinaus wirft die EU-Kommission Deutschland vor, die Erhaltungsziele in den jeweiligen Gebieten nicht angemessen quantifiziert zu haben. Die Ziele seien nicht messbar und es sei keine ausreichende Berichterstattung möglich.
Die Kommission geht „davon aus, dass es in allen Bundesländern und auf Bundesebene allgemeine und anhaltende Praxis war“, die Erhaltungsziele nicht detailliert festzulegen. Dies wirke sich wiederum auf die Qualität und Wirksamkeit der Erhaltungsmaßnahmen aus.
Insgesamt fehlten für alle 4.606 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung in Deutschland detaillierte Erhaltungsziele.
Umweltministerium verweist auf erzielte Fortschritte
Nach Darstellung des Bundesumweltministeriums wurden in den letzten Jahren bezüglich eines Teils der Vorwürfe der Kommission erhebliche Fortschritte gemacht.
So seien inzwischen 99,4 Prozent aller FFH-Gebiete rechtlich gesichert. Für etwa 84 Prozent der Gebiete seien die Erhaltungsmaßnahmen festgelegt, dazu gehörten auch die FFH-Gebiete in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in Nord- und Ostsee, für die der Bund die Verantwortung trägt.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.