Die 28 europäischen Umweltminister haben am 16. Dezember 2015 ihre Position zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie zu nationalen Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe - die so genannte NEC-Richtlinie - festgelegt. Die Umweltminister der EU haben sich für Deutschland auf ein Minderungsziel für Ammoniak bis 2030 in Höhe von 29 Prozent verständigt.
Die EU-Kommision hatte ursprünglich eine Reduktion um 39 Prozent geplant und der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hatte ein Minus von 46 Prozent gefordert. Zudem hätten die Umweltminister der EU gegen eine Aufnahme von Methan in den Zielkatalog der NEC-Richtlinie gestimmt, teilt der deutsche Bauernverband mit.
DBV: Zu hohes Reduktionsziel
Auch nach der geringfügigen Anpassung bleibt das Reduktionsziel für die Ammoniak-Emissionen in Höhe von 29 Prozent im Vergleich zu den Zielen anderer Mitgliedstaaten unverhältnismäßig hoch. Die unterschiedliche Höhe der Minderungsziele zwischen den europäischen Mitgliedstaaten sei nach wie vor laut DBV nicht zu vermitteln. Es sei nach wie vor davon auszugehen, dass ein solches Reduktionsziel nicht allein durch technische Maßnahmen zu erreichen sei. Gerade kleinere und mittlere Betriebe würden vermehrt zur Betriebsaufgabe gedrängt, weil sie die mit den geplanten Reduktionszielen verbundenen Verschärfungen bei der Lagerung, Ausbringung und Einarbeitung von Wirtschaftsdüngern sowie bei der Abluftreinigung nicht mehr erfüllen könnten, schreibt der DBv weiter.
NEC-Richtlinie geht in die 2. Runde
Anfang 2016 werden sich der EU-Umweltrat, das Europaparlament und die Europäische Kommission im Rahmen von Trilogverhandlungen über einen Kompromiss zur NEC-Richtlinie einigen müssen.
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