Der Wettbewerb wird erheblich verzerrt, wenn Pflanzenschutzmittel in der EU verboten werden, Deutschland das auch umsetzt, andere EU-Staaten sie aber mit Ausnahmen weiter erlauben. Das gilt etwa für die drei neonicotinoiden Wirkstoffe Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam.
Den heimischen Rübenbauer fehlen die Wirkstoffe zur Saatgutbeizung. Auch im Rapsanbau sind sie nicht mehr verfügbar oder werden in Polen angebeizt. In Rumänien oder Litauen sollten sie noch erlaubt bleiben. Das untersagt die EU nun.
Keine Notfallzulassungen mehr
Tatsächlich ermöglicht es das EU-Pflanzenschutzmittelrecht den einzelnen EU-Ländern, den Einsatz nicht zugelassener Präparate „unter besonderen Umständen“ doch zu genehmigen. Diese Möglichkeit für den Notfall ist erlaubt, sofern sie sich „angesichts einer anders nicht abzuwehrenden Gefahr als notwendig erweist“.
Eine entsprechend hinreichende Rechtfertigung sieht die EU-Kommission in Rumänien und Litauen bei den Neonicotinoiden aktuell jedoch nicht. Eine Vorlage der Kommission für ein Verbot der Notfallzulassungen in den beiden osteuropäischen Ländern hatte im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SCoPAFF) und selbst in dessen Berufungsausschuss Ende 2019 keine qualifizierte Mehrheit. Deshalb musste die Kommission nun selbst entscheiden.
Green Deal macht Druck
Laut EU-Gesundheitskommissarin Dr. Stella Kyriakides ist es das erste Mal, dass ihre Behörde eine solche Entscheidung gefällt hat. Die Zypriotin sagt, dass Notfallgenehmigungen für ansonsten untersagte Pflanzenschutzmittelanwendungen nur unter „sehr strengen Auflagen“ möglich seien.
Im Blick auf den „Green Deal“ werde die EU-Kommission es nicht akzeptieren, dass die EU-Länder weiter Wirkstoffe einsetzten, die die Umwelt und die biologische Vielfalt schädigten. Brüssel rechtfertigt die Entscheidung mit der Bienenschädlichkeit der drei insektiziden Wirkstoffe. Laut der EU- Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ist der reguläre Einsatz in der EU seit Ende 2018 verboten.
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