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Düngeverordnung 2020

Neue Düngeverordnung veröffentlicht – BBV sieht Formfehler

Untersuchung-Düngeverordnung-Formfehler
am Donnerstag, 30.04.2020 - 16:05 (1 Kommentar)

Der Rechtstext zur neuen Düngeverordnung wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Ergebnisse aus der Strategischen Umweltprüfung wurden darin nicht berücksichtigt. Der Bayerische Bauernverband sieht das als problematisch.

Die Diskussionen um die Reform der Düngeverordnung haben heute ein vorläufiges Ende erreicht. Mit Veröffentlichung der Rechtsvorschrift im Bundesanzeiger liegt der verbindliche Text nun in seiner endgültigen Fassung vor. Offiziell gelten die Regeln ab 1. Mai. Allerdings ist umstritten, ob es im Gesetzgebungsprozess zu einem Formfehler kam.

Bekanntlich hat der Bundesrat in seiner Sondersitzung am 27. März einer Änderung der Düngeverordnung zugestimmt. Die öffentliche Anhörung dazu, sowie zum zugehörigen Umweltbericht im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung, lief aber noch bis 2. April. Unklar ist damit, ob die abschließende Zustimmung des Bundesrates zur Reform vor Ablauf der Anhörungsfrist formal zulässig ist.

Bund sieht keine Fehler

Agrarheute liegt eine Stellungnahme des Bundesumweltministeriums zum Thema vom 24. April vor. Darin kommt das Ressort zu dem Ergebnis, dass „weder die nachträglichen Änderungen an der Düngeverordnung noch die eingegangenen Stellungnahmen zum Umweltbericht Änderungen [über den Beschluss] des Bundesrates vom 27. März 2020 hinaus erfordern“. Gleichzeitig stimmte das Haus der Verkündung der Änderung der Düngeverordnung zu. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hingegen beantwortete die Nachfrage von agrarheute zu einer Einschätzung der Lage bislang nicht.

BBV: Gerichte werden entscheiden

Anders sieht man die Lage beim Bayerischen Bauernverband (BBV). Carl von Butler, Stellvertretender Generalsekretär des Verbandes, erklärte gegenüber agrarheute: „Ob das Vorgehen der Bundesministerien so zulässig ist, werden die Gerichte klären. Deren Position, dass der formale Verstoß bei der öffentlichen Anhörung nicht relevant ist, war zu erwarten. Es gibt jedoch auch juristische Interpretationen, wonach die Situation einen rechtlich nicht heilbaren Formfehler darstellt.“

Wie geht es weiter mit der neuen Düngeverordnung?

Eine wichtige Baustelle bei der neuen Düngeverordnung bleibt die Binnendifferenzierung der nitratbelasteten roten Gebiete. Hierzu müssen die Länder bis Jahresende Resultate vorweisen, wenn nicht potenziell ihre gesamten Flächen automatisch zum roten Gebiet werden sollen. Bund/Länder-Arbeitsgruppen wurden bereits eingerichtet und arbeiten derzeit per Telefonkonferenzen am Entwurf einer Verwaltungsvorschrift. Dieser soll bis Anfang Juli 2020 vorliegen.

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