Die durch den Bundesrat am 25. Juni 2021 gebilligte Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung wurde gestern (07.09.) im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit ist sie heute in Kraft getreten.
Landwirte müssen nun bei Pflanzenschutzmitteln, die bestimmte Stoffe enthalten, eine Reihe von Einschränkungen beachten. Im Grunde ist die Ausbringung nur noch in Ausnahmefällen beziehungsweise in FFH-Gebieten und an Gewässern nicht mehr erlaubt. Wann die Anwendung von Glyphosat und anderen Pflanzenschutzmitteln noch möglich ist, haben wir für Sie zusammengestellt.
Details für Erschwernisausgleich müssen noch geklärt werden
Über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) stehen als „Erschwernisausgleich Pflanzenschutz“ insgesamt 250 Mio. Euro zur Verfügung. Darüber wird das Bundeslandwirtschaftsministerium ab nächstem Jahr 65 Mio. Euro bereitstellen, die restliche Finanzierung erfolgt über die Bundesländer.
Wie Albert Stegemann, Agrarsprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, erklärt, müssen Bund und Länder jetzt noch über die endgültige Ausgestaltung der Ausgleichszahlung entscheiden. Darüber hinaus fordert er alle Bundesländer auf, die neuen Fördermöglichkeiten der GAK zu nutzen und sie den betroffenen Landwirten anzubieten.
Weiter betont Stegemann, dass Länderregelungen und kooperative Vereinbarungen ihren Vorrang behalten.
Bauernverband appelliert an Verlässlichkeit in der Politik
Seine Forderung, in allen Bundesländern gemeinsam mit den Landwirtschaftsverbänden Vereinbarungen über kooperative Maßnahmen im Insektenschutz auf den Weg zu bringen, richtet Eberhard Hartelt, Umweltbeauftragter des Deutschen Bauernverbandes (DBV), an die Bundesländer. Der finanzielle Ausgleich für den eingeschränkten Pflanzenschutzmitteleinsatz in Schutzgebieten müsse unverzüglich umgesetzt werden. „Zur Verlässlichkeit der Politik gehört, dass die neuen Auflagen erst dann greifen, wenn der zugesagte finanzielle Ausgleich für die Landwirte tatsächlich umgesetzt wird“, so Hartelt.
Schulze begrüßt wichtigen Schritt zum Glyphosatausstieg
Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) verweist mit dem Inkrafttreten der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung auf ihr Hinwirken auf ein Glyphosatverbot bis Ende 2023. "Der Glyphosatausstieg kommt. Darauf habe ich mit vielen Umweltschützern lange hingearbeitet. Glyphosat tötet alles, was grün ist, und entzieht Insekten damit die Lebensgrundlage. Darum ist dieser Ausstieg ein großer Erfolg. Ab heute ist die Anwendung von Glyphosat in wichtigen Bereichen verboten", so die Ministerin.
Der nun geltende Mix aus Ordnungsrecht, Vertragsnaturschutz und freiwilligen Vereinbarungen sei eine gute Lösung. Außerdem könne sich die Landwirtschaft darauf verlassen, von der Politik unterstützt zu werden.
In der Pressemitteilung des Umweltministeriums (BMU) wird zudem auf die Bedeutung des ökologischen Landbaus beim Insektenschutz hingewiesen. Eine Änderung der Anbausysteme mit einer Anpassung der Fruchtfolge sei der erste Schritt zur Verringerung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes. Es wird auf ein Eckpunktepapier verwiesen, dass das BMU zur Erarbeitung der Ackerbaustrategie erstellt hat.
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