Bei der Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung kam es „an einer einzigen Stelle“ zu einer Verschärfung, die aus Sicht von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer „unverhältnismäßig“ ist. Das sagte der CSU-Politiker am 15.Mai 2020. Demnach soll für Übertretungen der Geschwindigkeitsbegrenzung um 21 km/h oder mehr innerorts, bzw. 26 km/h außerorts, kein einmonatiges Fahrverbot mehr verhängt werden. Scheuer bat die Bundesländer in einer Videobotschaft „dies wieder in den alten Stand zurückzubringen“.
Wo sich nichts am Bußgeldkatalog ändert
Unverändert bestehen bleiben sollen laut Scheuer hingegen alle anderen Neuerungen in der Straßenverkehrs-Ordnung. Konkret nannte der Minister insbesondere die Abstandsregeln beim Überholen von Fußgängern und Fahrradfahrern. Autofahrer müssen beim Überholen anderer Verkehrsteilnehmer seit Inkrafttreten der neuen Regeln einen Abstand von mindestens 1,5 Metern innerorts bzw. 2 Metern außerorts einhalten. Auch nicht gerüttelt werden soll an den verschärften Bußgeldern.
Wie es zu den Verschärfungen in der Straßenverkehrsordnung kam
Die Straßenverkehrsnovelle hat das Bundesverkehrsministerium federführend ausgearbeitet. Der Bundesrat hat bei seiner Sitzung am 14. Februar der Neuregelung zugestimmt aber auch verschiedene Verschärfungen beschlossen, welche zusätzlich umgesetzt werden sollen. Dazu zählen auch diverse Fahrverbote für bestimmte Vergehen.
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