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Neues Jagdgesetz soll Wald besser vor Wild schützen

Eine Ricke steht im Morgenlicht im Wald.
am Dienstag, 28.07.2020 - 12:37 (1 Kommentar)

Der durch den Klimawandel notwendige Waldumbau soll durch einen verbesserten Schutz vor Wildverbiss erleichtert werden.

Darauf zielt der Referentenentwurf einer Novelle des Bundesjagdgesetzes ab, den Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner vorgelegt hat.

Künftig sollen die Jäger im Rahmen der Hege dafür sorgen, dass eine Naturverjüngung des Waldes „im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen“ möglich wird. Zu hohe Wildbestände sollen die Naturverjüngung nicht behindern, um eine an den Klimawandel angepasste Waldbewirtschaftung flächendeckend umzusetzen.

Jäger und Eigentümer sollen die Abschussquote aushandeln

Nach Darstellung des Ministeriums und Entwurf der Änderung des Bundesjadgesetzes werden damit die Ergebnisse des Waldgipfels vom September 2019 umgesetzt. Die behördliche (Höchst-)Abschussplanung für Rehwild wird abgeschafft.

Stattdessen sollen die Jagdgenossenschaften beziehungsweise Grundeigentümer auf der einen und die Jäger auf der anderen Seite sich eigenverantwortlich über einen jährlichen Mindestabschuss für Rehwild im Jagdpachtvertrag verständigen. Die geplante Abschussquote soll der Behörde zur Genehmigung vorgelegt werden.

Wenn Jäger und Grundbesitzer sich nicht einigen oder der Mindestabschuss zu niedrig ausfällt, soll die Jagdbehörde die Mindestabschussquote festlegen. Dazu sollen im Zweifelsfall Verbissgutachten hinzugezogen werden. Wird der Mindestabschuss nicht erreicht, soll die zuständige Behörde anordnen, dass der Jagdausübungsberechtigte den Wildbestand zu verringern hat.

Künftig mit Nachtsichtgerät auf Sauenjagd

Totes-Wildschwein

Weitere geplante Änderung im Bundesjagdgesetz beziehungsweise Jagdrecht sind Folgende:

  • Für die Jagd auf Schwarzwild sollen Nachtsichtgeräte zugelassen werden. Das soll die vorbeugende Verkleinerung des Wildschweinebestandes im Hinblick auf die Gefahr einer Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest erleichtern.
  • Für die Jäger- und Falknerausbildung werden bundesweit gültige Mindestanforderungen festgelegt.
  • Für die Zertifizierung von Büchsenmunition sind einheitliche Regeln vorgesehen, die den Bleieintrag in das Wildbret minimieren und zugleich sicherstellen, dass das Wild durch die Kugel ohne unnötiges Leid rasch und zuverlässig getötet wird.
  • Kauf und Verkauf von Tellereisen werden verboten.
  • Die Jagd an Wildquerungshilfen wird verboten mit Ausnahme von Bewegungsjagden.

Verbände können sich zum neuen Jagdgesetz äußern

Klöckner betonte, mit dem Bundesjadgesetz solle ein tragfähiger Ausgleich zwischen Wald und Wild erreicht werden. Jungpflanzen sollten auch ohne Schutzzaun aufwachsen können. Wichtig sei ihr zudem, die Regelungen zur Jagdmunition an die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse anzupassen, so die Ministerin.

Der Referentenentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes geht nun in die Länder- und Verbändeanhörung. Im September soll das Kabinett über die Vorlage beschließen.

Referentenentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturgesetzes

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