Die 67 Stalleinsteiger, die im Mai in niederländischen Boxtel einen Schweinestall besetzt hatten, wurden jetzt von einem Gericht in Den Bosch zu einer Geldstrafe von je 300 Euro und einer Bewährungsstrafe von zwei Wochen verurteilt, die bei einer Zuwiderhandlung innerhalb von zwei Jahren vollstreckt werden kann.
Das Gericht verhängte keine Gefängnisstrafe, obwohl die Staatsanwaltschaft dies gefordert hatte.
Der Richter erklärte in einem Kommentar zum Urteil, die Aktion müsse für den betroffenen Landwirt und seine Familien beängstigend gewesen sein. Einen positiven Beitrag zum Tierschutz habe es dagegen nicht gegeben. Ideale seien keine Lizenz, um das Gesetz zu brechen.
Die verurteilten Stallbesetzer haben zwei Wochen Zeit, Berufung einzulegen.
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