Der geplante Abbau der Tierbestände in der niederländischen Landwirtschaft kann durch zwei umfangreiche Beihilfenpakete sozial abgefedert werden. Dazu hat die Europäische Kommission jetzt staatliche Entschädigungen in Höhe von 1,47 Mrd. Euro genehmigt.
Mit dem Geld sollen bis zu 3.000 tierhaltende Betriebe in Natura-2000-Gebieten aufgekauft und dauerhaft geschlossen werden. Ziel der Regierung in Den Haag ist es, den Stickstoffeintrag aus der Landwirtschaft in besonders belasteten Gebieten massiv zu verringern.
Tierhaltung muss dauerhaft und unwiderruflich aufgegeben werden
Die EU-Kommission genehmigte die beiden niederländischen Programme „LBV“ und „LBV plus“. Im Rahmen der mit rund 500 Mio. Euro ausgestatteten LBV-Regelung werden die Ausstiegsprämien in Form direkter Zuschüsse gewährt.
Mit ihnen sollen bis zu 100 % der Verluste ausgeglichen werden, die den Landwirten entstehen, die ihre Milchvieh-, Schweine- oder Geflügelzuchtbetriebe dauerhaft und unwiderruflich schließen. Die Erzeuger verpflichten sich, weder in den Niederlanden noch in einem anderen EU-Mitgliedstaat wieder in dieselbe Tierproduktionsrichtung einzusteigen.
Die mit 975 Mio. Euro ausgestattete LBV-plus-Regelung steht Viehzuchtbetrieben mit den höchsten Stickstoffemissionen offen. Sie kann außer von Milchvieh-, Schweine- und Geflügelhaltern auch von Kälberhaltern genutzt werden. Unter bestimmten Bedingungen werden die Landwirte mit bis zu 120 % ihrer Verluste entschädigt.
Auch neue Eigentümer dürfen keine Nutztiere halten
Die Niederlande dürfen die beiden Ausstiegsprogramme für Tierhalter bis zum 27. Februar 2028 anbieten. Voraussetzung für die Teilnahme eines landwirtschaftlichen Betriebes ist, dass die von ihm verursachten Stickstoffausträge einen bestimmten Mindestwert überschreiten.
Die Brüsseler Kommissionsbeamten stellten zu ihrer Entscheidung fest, dass die positiven Auswirkungen dieser Beihilfen etwaige Verzerrungen im Wettbewerb und Handel in der EU überwiegen würden. Dem Vernehmen nach hatte es hierzu in der Kommission einige Bedenken gegeben.
Die Verpflichtung, keine tierische Erzeugung zu betreiben, ist auch für jeden künftigen Käufer oder Nutzer der betreffenden Flächen bindend.
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