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Nitratbelastete Gebiete

Niedersachsen: Neue Gebietskulisse der Roten Gebiete veröffentlicht

Guelleausbringung-Schleppschuh
am Montag, 15.03.2021 - 12:30 (Jetzt kommentieren)

Die neue Kulisse der nitratsensiblen Gebiete in Niedersachen wurde regionalisiert. Dem Verursacherprinzip wird Rechnung getragen.

Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast und Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies stellten heute (15. März 2021) die überarbeitete Kulisse der nitratsensiblen Gebiete vor. Die Karte ergibt sich aus der überarbeiteten Verordnung, die heute in die zweite Verbandsanhörung geht. 

Dank des neuen Abgrenzungskonzepts sind insbesondere im Nordosten und Süden Niedersachsens zu einer deutlich geringeren Flächenbetroffenheit als im ersten Entwurf. Im Nordwesten Niedersachsens führte die Aktualisierung der Klimadaten dazu, dass einzelne Flächen aus dem Kulissenentwurf herausgefallen sind.

Die Kulisse der mit Nitrat belasteten Gebiete umfasst nun eine Fläche von etwa 24,5 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche Niedersachsens. Im ersten Entwurf umfasste diese Fläche noch 31 Prozent. Auch der Grünlandanteil hat sich weiter reduziert, von zuvor drei auf nun unter einem Prozent.

Schrittweise Umsetzung des Verursacherprinzips

„Erst in der vergangenen Woche haben wir uns mit den Wasserverbänden und der Landwirtschaft auf die weitere Eingrenzung der Kulisse und auf ein Phasenmodell für eine weitere differenziertere und reduzierte Ausweisung geeinigt", erklärt Olaf Lies. Dabei stehe ein gemeinsames Ziel im Mittelpunkt: ein bestmöglicher Grundwasserschutz, ohne dass Landwirte grundlos zu Betroffenen werden. 

Derzeit werde die Phase 0 umgesetzt: In den grünen Grundwasserkörpern mit roten Messstellen wird eine Regionalisierung durchgeführt. Dies erfolge im nächsten Schritt bis November auch in den roten Grundwasserkörpern erfolgen (Phase 1). In der Phase 2 soll die Umsetzung eines echten Verursacherprinzips am landwirtschaftlichen Betrieb umgesetzt werden.

„Alle Schritte gehen wir gemeinsam mit der Wasserwirtschaft und der Landwirtschaft – und setzen damit unser Modell des erfolgreichen Niedersächsischen Weges fort“, erklärt der Umweltminister.

Gebietskulisse der Roten Gebiete soll präzisiert werden

Der im Dezember 2020 veröffentlichte erste Entwurf der Roten Gebiete hatte viele Fragen hervorgerufen. Das Landwirtschafts- und das Umweltministerium haben daher ein beratendes Begleitgremium mit Beteiligung der Wasserwirtschaft und der Landwirtschaft eingerichtet. Gemeinsam soll eine Konzept erarbeitet werden, um die ausgewiesenen Gebiete schrittweise zu präzisieren. Der Beirat fand insbesondere für das Abgrenzen der grünen Grundwasserkörper mit einzelnen roten Messstellen in der überarbeiteten Fassung einen Konsens.

Durch die neue Düngeverordung ist Niedersachsen verpflichtet, auch in diesen Grundwasserkörpern nitratsensible Gebiete auszuweisen. Die vorzuschreibenden Maßnahmen berücksichtigen nun neben den Gewässerschutzzielen noch stärker die betriebliche Umsetzbarkeit. Der überarbeitete Verordungsentwurf enthält daher jetzt die beiden Maßnahmen „Einarbeitung innerhalb einer Stunde“ und „eigene Frühjahrs-Nmin-Proben“. Mit diesen Maßnahmen soll die Ermittlung des Düngebedarfs noch stärker an den realen Gegebenheiten ausgerichtet und die Düngeeffizienz aus organischen Düngemittel weiter gesteigert werden. Das soll den ressourcenschonenden Einsatz von Nährstoffen unterstützen und so Nährstoffeinträge reduzieren.

Die Pflicht, zu melden, begleitet diese Maßnahmen. So sollen einzelbetriebliche Nährstoffdaten der Betriebe in den Roten Gebieten gewonnen werden. Sie dienen nicht nur der Sicherstellung des Vollzugs, sondern sollen perspektivisch helfen, um Emissionsbetrachtung beim Ausweisen der Kulisse auf Grundlage einzelbetrieblicher Daten weiterzuentwickeln.

Im April soll Rechtssicherheit für Betriebe hergestellt sein

Der neue Verordnungsentwurf soll nach einer zweiwöchigen Verbandsbeteiligung möglichst noch im April dem Kabinett zum Beschluss vorgelegt werden, um Rechtssicherheit für die Betriebe herzustellen und die Vorgaben der Düngeverordnung 2020 auf Landesebene umzusetzen. Der Beirat wird den Prozess zur Weiterentwicklung der Methodik für die Gebietsausweisung weiter begleiten. Um flächendeckend einzelbetriebliche Daten nutzen zu können, ist ferner noch 2021 die Anpassung der landesweiten ENNI-Verordnung vorgesehen. 2022 können Betriebe dann Daten melden, die 2023 eine weitere Aktualisierung der Abgrenzung der roten Gebiete erlauben.

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