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Grundstücksverkehrsrecht

Niedersachsen plant Pachtpreisbremse

Symbolbild Bodenpreise
am Mittwoch, 13.07.2016 - 13:15 (Jetzt kommentieren)

Ein neues Gesetz soll Landwirten beim Erwerb von Flächen ein wirksames Vorkaufsrecht vor Fremdinvestoren sichern. Eine Pachtpreisbremse wäre bundesweit ein Novum

Niedersachsen will mit einer Reform des Grundstücksverkehrsrechts den enormen Preisanstieg bei landwirtschaftlichen Flächen abbremsen und ortsansässigen Bauern ein wirksames Vorkaufsrecht einräumen, wenn Flächen zum Verkauf anstehen.

Dies meldet das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Eine Pachtpreisbremse, wie nun von Niedersachsen geplant, wäre bundesweit ein Novum.

Mehr Transparenz bei Flächenverkäufen oder Neuverpachtungen

Agrarminister Christian Meyer stellte heute die Eckpunkte des Gesetzes vor. "Mit dem Gesetz erhöhen wir die Transparenz bei Flächenverkäufen oder Neuverpachtungen. Und wir stärken die bäuerlichen Familienbetriebe, die oftmals die überhöhten Bodenpreise nicht mehr bezahlen können."

Hintergrund für die Gesetzesinitiative ist der verschärfte Wettbewerb um landwirtschaftliche Flächen in Niedersachsen.

Niedersachsen Spitzenreiter bei Boden- und Pachtpreisen

Nirgends in Deutschland sind die Boden- und Pachtpreise so stark gestiegen wie in Niedersachsen, meldet das Ministerium. Das Nachsehen haben vor allem extensiv und ökologisch arbeitende Betriebe, aber auch Milchbauern, die auf ausreichend Grünland angewiesen sind. Über die Hälfte der landwirtschaftlichen Nutzflächen in Niedersachsen ist bereits Pachtland.

Empfindliche Geldbußen für Überschreitungen

Künftig soll das jeweilige Preisniveau in einer Region transparent ermittelt werden. Liegen die Kauf- oder Pachtpreise mehr als 30 Prozent über den örtlichen Durchschnittspreisen, wirkt die Preisbremse. Die zuständige Behörde soll laut Gesetzesentwurf dann empfindliche Geldbußen verhängen. Zudem soll verhindert werden, dass einzelne Flächeninhaber eine marktbeherrschende Stellung in einer Region erlangen.

Dies wäre der Fall, wenn ein Käufer oder Pächter bereits 25 Prozent der Flächen in einer Gemarkung besitzt oder sie gepachtet hat. "Dann muss er anderen Landwirten, die Interesse an der Fläche haben, den Vortritt lassen", so Meyer.

Privilegien für ortsansässige Landwirte

Generell sollen ortsansässige Landwirte künftig beim Flächenerwerb wirksam privilegiert werden. Dafür können sie vorab der zuständigen Behörde ihr Interesse an Flächenkäufen melden und erhalten unter bestimmten Voraussetzungen ein Vorkaufsrecht.

Bei mehreren Kaufinteressenten soll dann zunächst der bisherige Pächter den Vorrang erhalten, aber auch Junglandwirte oder Neueinsteiger haben durch ein entsprechendes Punktesystem verbesserte Chancen.

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