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Düngeverordnung

Nitrat: EU-Kommission startet zweites Verfahren gegen Deutschland

Gebäude der EU-Kommission in Brüssel
am Donnerstag, 25.07.2019 - 12:19 (1 Kommentar)

Erwartungsgemäß hat die EU-Kommission heute ein zweites Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland zur Nitratrichlinie gestartet.

In einem Aufforderungsschreiben ruft die Brüsseler Behörde die Bundesregierung auf, dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Juni 2018 nachzukommen und die EU-Nitratrichtlinie vollständig umzusetzen.

Der Gerichtshof hatte am 21. Juni 2018 festgestellt, dass Deutschland gegen seine Verpflichtungen verstoßen habe. Ein Aktionsprogramm zur Minderung von Nährstoffeinträgen, dessen Maßnahmen sich als unzureichend erwiesen hätten, sei nicht überarbeitet worden. Das Urteil bezog sich allerdings auf eine veraltete Fassung der Düngeverordnung.

Mängel wurden nicht behoben

Nach Auffassung der EU-Kommission haben aber auch die Folgemaßnahmen Deutschlands, nämlich die 2017 beschlossenen Verschärfungen des Düngerechts, die vom Gerichtshof festgestellten Mängel nicht vollständig behoben.

Konkret nennt die Kommission als Mängel

  • unzureichende Vorschriften zur Begrenzung der Ausbringung von Düngemitteln,
  • zusätzliche Maßnahmen für verseuchte Gebiete,
  • sowie Sperrzeiten und Düngung auf stark geneigten  Flächen umfassen.

Darum hat die Kommission heute beschlossen, gemäß Artikel 260 des EU-Vertrags ein Aufforderungsschreiben zu übermitteln, in dem Deutschland aufgefordert wird, dem Urteil nachzukommen.

Umweltkommissar Vella kritisiert schlechte Messwerte

EU-Umweltkommissar Karmenu Vella sagte in einer Pressekonferenz, die Wasserqualität in Deutschland sei eine der schlechtesten in der EU. In manchen Regionen sei mehr als ein Drittel des Grundwassers mit über 75 mg/l Nitrat belastet, während der Grenzwert bei 50 mg/l liege.

Vella unterstrich, das sei nicht nur ein Umweltproblem, sondern verursache in der Wasseraufbereitung jährlich Kosten zwischen 580 Mio und 760 Mio Euro, die vom deutschen Verbraucher getragen würden. Der Umweltkommissar sprach von einem ernsten Problem, betonte aber zugleich, er sei mit den zuständigen Ministerinnen der Bundesregierung in einem konstruktiven Dialog und es seien Fortschritte zu verzeichnen.

Letzte Frist von zwei Monaten

Ende August wollen Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) und Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) nach Brüssel reisen, um zu präsentieren, wie Deutschland sein Düngerecht  nachschärfen will. Im März 2020 soll der Gesetzgebungsprozess abgeschlossen sein.

Die Brüsseler Behörde setzte der Bundesregierung am Donnerstag gleichwohl eine letzte Frist von zwei Monaten, ehe der Fall erneut vor dem EuGH landen könnte und Geldstrafen in Millionenhöhe drohen.

Klöckner: Es hapert in den Ländern

Klöckner hatte in einem Brief vom 8. Juli an die Bundesländer darauf hingewiesen, dass es bei der Umsetzung auf Länderebene hapert. Dabei geht es unter anderem darum, «rote Gebiete» auszuweisen, in denen die Belastung besonders hoch ist und strengere Regeln für das Ausbringen
etwa von Gülle gelten sollen. Aus Sicht von Umwelt-Staatssekretär Jochen Flasbarth ist aber die «ganze Bandbreite» der Düngeregeln betroffen, nicht nur die Umsetzung der Länder.

Mit Material von dpa, EU-Kommission
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