Nitrat-Verstoß: Keine Strafe für Deutschland – trotzdem schärfere DüV?


Die EU-Kommission hat das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland zur EU-Nitratrichtlinie heute (01.06.) eingestellt.
Ihren Beschluss über den Abschluss des Falls (INFR(2013)2199) hat die EU-Kommission heute veröffentlicht.
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hatte seit seinem Amtsantritt immer wieder betont, beim Konflikt zwischen Deutschland und Brüssel wegen des Vertragsverletzungsverfahrens auf einem guten Weg zu sein. „Deutschland hat wieder ein anständiges Verhältnis zur Kommission“, sagte der Minister beispielsweise im September 2022. Abwenden konnte Özdemir das Verfahren bisher aber nicht.
Die EU-Kommission hatte das weitergelaufene Verfahren zwischenzeitlich damit begründet, Deutschlands vollständige Umsetzung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) erst abwarten zu müssen. Bis zur Anwendung des geostatistischen Regionalisierungsverfahrens zur einheitlichen Interpretation der Werte des Messnetzes hätte die Entscheidung der Kommission bis Ende 2028 dauern können.
Özdemir: Einstellung des Verfahrens ist ein Etappenziel
Hohe Strafzahlungen muss Deutschland nun nicht mehr befürchten. „Das drohende Zwangsgeld wäre im Falle einer Verurteilung Deutschlands im Zweitverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof mit der Festsetzung der Zahlung eines Pauschalbetrags von mindestens 17.248.000 Euro und einem täglichen Zwangsgeld in Höhe von bis zu 1.108.800 Euro ganz erheblich gewesen“, heißt es heute aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL).
Dennoch sollten Landwirte sich darauf einstellen, dass es in den Düngeverordnungen der Länder weitere Verschärfungen geben wird. So sagt Minister Özdemir heute: „Klar ist, die Einstellung des Verfahrens ist ein Etappenziel, dass uns Brüssel gesteckt hat, und nicht das Ende.“ Die Nitratwerte seien mancherorts immer noch zu hoch. Er brachte aber auch zum Ausdruck, dass die Jahre der Unsicherheit für Landwirte nun vorbei seien.
Die gestern (31.05.) erfolgte Änderung des Düngegesetzes ermögliche es außerdem, das Verursacherprinzip bestmöglich zu etablieren. Auch Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) begrüßte die Entscheidung der Kommission und betonte, dass der Gewässerschutz und andere Umweltziele nur gemeinsam mit allen Akteuren erreicht werden könnten.
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