Die Europäische Kommission verklagt Deutschland vor dem Gerichtshof der EU. Nach Sicht der Kommission habe es Deutschland versäumt, strengere Maßnahmen gegen die Gewässerverunreinigung durch Nitrat zu ergreifen.
Der heutige Beschluss folgt auf eine mit Gründen versehene Stellungnahme, die den deutschen Behörden im Juli 2014 übermittelt wurde.
Die von Deutschland zuletzt im Jahr 2012 übermittelten Zahlen sowie mehrere Berichte deutscher Behörden aus jüngster Zeit zeigten nach Angaben der EU-Kommission eine wachsende Nitratverunreinigung des Grundwassers und der Oberflächengewässer, einschließlich der Ostsee.
Maßnahmen reichen der Kommission nicht aus
Trotz dieser Entwicklungen habe Deutschland keine hinreichenden Zusatzmaßnahmen getroffen, um die Nitratverunreinigung wirksam zu bekämpfen und seine einschlägigen Rechtsvorschriften entsprechend den für Nitrat geltenden EU-Vorschriften zu überarbeiten (Richtlinie 91/676/EWG des Rates).
Da die Kommission der Auffassung ist, dass die Verunreinigung der Gewässer durch Nitrat auch im Rahmen der laufenden Überarbeitung des nationalen Aktionsprogramms nicht ausreichend angegangen wird, hat sie beschlossen, Deutschland vor dem Gerichtshof der EU zu verklagen.
Im Fall einer Verurteilung muss Deutschland mit einer Geldstrafe rechnen. Die Höhe richtet sich laut dpa
- nach der Dauer und Schwere des Verstoßes sowie
- der Zahlungsfähigkeit des betreffenden Staates.
Gegen Deutschland sind Strafen in sechsstelliger Höhe pro Tag möglich.
DBV: Klage beim EuGH darf Düngeverordnung nicht aufhalten
"Die heutige Einreichung der Klage überrascht vor dem Hintergrund, dass derzeit ein konstruktiver Austausch zwischen der EU-Kommission und der Bundesregierung über den Entwurf für eine neue Düngeverordnung stattfindet", erklärte der Deutsche Bauernverband (DBV) zur heutigen Entscheidung der EU-Kommission.
Die Klage basiere auf dem geltenden nationalen Recht und berücksichtige nicht ausreichend die weitreichenden Änderungen der derzeit in Brüssel zur Notifizierung vorliegenden Novelle der Düngeverordnung, stellte der DBV weiter fest.
Der Bauernverband forderte die Bundesregierung auf, gegenüber dem Europäischen Gerichtshof und der EU-Kommission deutlicher aufzuzeigen, dass mit dem Entwurf der Düngeverordnung die Vorgaben der EU hinreichend umgesetzt wurden. Die zuständigen Ministerien und die Bundesländer seien wegen der jetzigen Klage gefordert, die Novelle der Düngeverordnung und des Düngegesetzes zügig auf den Weg zu bringen.
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