Der Vorschlag sei „ein guter Kompromiss, weil er beide Seiten zusammenbringt“, sagte die CDU-Politikerin in Düsseldorf. Sie wolle daran festhalten. Der Vorschlag liege deutlich über den europäischen Tierhaltungsanforderungen und ermögliche weiterhin eine wirtschaftlich tragfähige Sauenhaltung.
Der Bundesrat hatte den Entwurf zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung am vergangenen Freitag kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt. Nordrhein-Westfalen hatte die Vertagung beantragt, nachdem in einer Probeabstimmung vor Beginn der Plenarsitzung keine Mehrheit für die Annahme der Verordnung sowie den von Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein ausgehandelten Kompromiss zustandegekommen war.
Ende Juni womöglich ein erneuter Abstimmungsversuch im Bundesrat
Dem Vernehmen nach waren die Länder mit grüner Regierungsbeteiligung nicht bereit, den Änderungsantrag mitzutragen. Das Verhalten der Grünen stellt einen Affront gegenüber ihrem schleswig-holsteinischen Parteifreund Jan Philipp Albrecht dar, der die Einigung mit seiner Düsseldorfer CDU-Amtskollegin Ursula Heinen-Esser erzielt hatte.
Einen neuen Anlauf könnte es am 26. Juni im Bundesrat geben. Dann wird die Länderkammer voraussichtlich eine Sondersitzung einberufen, um das Corona-Konjunkturpaket der Bundesregierung zu beschließen. Die Vorverlegung der ursprünglich für den 3. Juli geplanten regulären Sitzung ist notwendig, weil einige Beschlüsse des Konjunkturpakets bereits zum 1. Juli in Kraft treten sollen, darunter die geplante Mehrwertsteuersenkung.
Klöckner will Stallumbauten gestaffelt fördern
„Unser Ziel ist und bleibt es, alle mit an Bord zu halten bei diesem Kompromiss und der Sauenhaltung in Deutschland unter deutlich verbesserten Tierschutzbedingungen weiterhin eine Zukunft zu geben“, betonte Heinen-Esser. Die Sauenhalter benötigten Rechts- und Planungssicherheit für dringlich erforderliche bauliche Änderungen. „Wir setzen uns weiter dafür ein, dass die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung eine Mehrheit findet“, so Heinen-Esser. Noch nicht abgeschlossen sei die Diskussion über die Finanzierung. Durch das aktuelle Konjunkturpaket habe sich eine neue Lage ergeben, da der Bund 300 Mio Euro für Stallumbauten in Aussicht stelle.
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner will ein degressives Förderprogramm mit gestaffelten Fördersätzen über die befristete Umstellungszeit einführen. Beihilferechtlich können Investitionen von Unternehmen des Agrarsektors ihren Angaben zufolge grundsätzlich mit bis zu 40 % gefördert werden. Ziel sei es, den Tierhaltern, die schneller ihre Ställe umbauen, höhere Förderungen zukommen zu lassen.
Sachsen-Anhalt will nicht zustimmen

Die Tierschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Silvia Breher, warf den Grünen „parteipolitische Spielchen“ vor. Mit ihrer Blockadehaltung schade die Partei den Familienbetrieben und dem Gros der Sauenhalter in Deutschland. „Wer in Sonntagsreden bäuerliche Tierhaltung fordert, muss sie auch politisch ermöglichen“, mahnte die stellvertretende CDU-Vorsitzende.
Dagegen verteidigte Sachsen-Anhalts grüne Landwirtschaftsministerin Prof. Claudia Dalbert die Haltung ihrer Partei. „Mit dieser Verordnung würde ein rechtswidriger Zustand für weitere zehn Jahre zementiert“, so die Ministerin. Solange die Verordnung nicht im Einklang mit der gültigen Rechtsprechung sei, werde Sachsen-Anhalt im Bundesrat nicht zustimmen. Der Stall der Zukunft sei die Gruppenhaltung. Diese müsse gefördert werden, nicht der Umbau der Kastenstände.
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