Lange hat die Landesregierung in NRW mit der Bekanntgabe der Förderbedingungen für die Entlastung bei der Grunderwerbsteuer gewartet, nachdem sie im Dezember 2021 vom Landtag mit der Erarbeitung eines solchen Programms beauftragt wurde. Nun haben CDU und FDP die Eckpunkte vorgestellt.
Die Entlastung betrifft jedoch nur den Erwerb von Wohneigentum zur Eigennutzung. Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke sind also nicht einbezogen.
Bis zu 10.000 Euro werden erstattet – auch rückwirkend
Die Förderung werde nach Angaben der Koalitionsfraktionen bis zu 2 Prozent der Kaufsumme und höchstens 10.000 Euro betragen. Somit wird die Entlastung bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro gedeckelt. Natürliche Personen, die eine Immobilie zur Eigennutzung erwerben oder erworben haben, können die Förderung beantragen. Unternehmen oder Gesellschaften sind also nicht förderfähig. Als Stichtag für die rückwirkende Erstattung gilt der 1. Januar 2022.
Wie RP online berichtet, sollen neben dem Erwerb von Einfamilienhäusern auch Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen und der Grundstückserwerb für den Neubau eines selbstgenutzten Eigenheims gefördert werden. Dem Vernehmen nach werde die Veröffentlichung der Förderrichtlinie und damit auch der Start der Antragstellung in den Osterferien erwartet.
„Mit der Förderung wollen wir den ganz normalen Menschen, die junge Familie, entlasten“, sagt Christof Rasche, Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion in NRW.
FDP wartet auf bundesweite Freibeträge
Die FDP-Landtagsfraktion erläutert, dass NRW bereits eine Bundesratsinitiative für den steuerlich vergünstigten Erwerb von selbstgenutzten Immobilien gestartet habe. Diesen Vorschlag habe die schwarz-rote Bundesregierung damals jedoch blockiert. Dagegen wolle die neue Bundesregierung den Bundesländern die Einführung von Freibeträgen zum Erwerb von Wohneigentum ermöglichen. So sei das gestern in NRW vorgestellte Förderprogramm nur als Überbrückungslösung gedacht. Von der bundesweit geplanten Lösung für mögliche Freibeträge wollen die nordrhein-westfälischen Liberalen Gebrauch machen.
Wie der Verband Wohneigentum erklärt, erhebt NRW mit 6,5 Prozent deutschlandweit den höchsten Steuersatz auf den Immobilienkauf. Für das durchschnittliche Eigenheim im Bundesland ergebe sich daraus eine Grunderwerbsteuer von 28.000 Euro. Vor Bekanntgabe der Eckpunkte setzte der Verband sich für einen breiten Zugang zum Förderprogramm ein, der allen eine Chance auf selbstgenutztes Wohneigentum biete.
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