Der BUND Naturschutz in Bayern will das Baurecht so ändern, dass Stallbauten ab einer bestimmten Tierzahl grundsätzlich unzulässig würden. Dazu hat der Verband jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt.
Außerdem sollen die Vorgaben für die Erzeugung von Futter auf dem eigenen Betrieb angeschärft werden. Das Ziel sei, die bäuerliche Landwirtschaft zu stärken, so der BUND Naturschutz.
Bei 2.000 Mastschweinen wäre Schluss
Konkret schlägt der Verband vor, dass Stallanlagen für mehr als 2.000 Mastschweine, 6.000 Ferkel oder 40.000 Stück Geflügel nicht mehr als landwirtschaftliche, sondern als „industrielle Tätigkeit“ gewertet werden. Damit würden solche Stallanlagen nicht mehr unter die baurechtliche Privilegierung gemäß § 35 des Baugesetzbuches fallen.
„Damit würde es im Ermessen der Gemeinde liegen, ob ein Baugebiet ausgewiesen wird, in dem dann eine industrielle Tierhaltungsanlage gebaut werden könnte – oder eben nicht“, erläutert Ulrich Werner, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, der den Formulierungsvorschlag für einen Gesetzentwurf im Auftrag des Verbandes erstellt hat.
Auch das Eiweißfutter sollen Tierhalter selbst anbauen
Die Agrarreferentin des bayerischen Naturschutzverbandes, Marion Ruppaner, erklärte: „Große Ställe haben mit bäuerlicher Landwirtschaft nichts mehr zu tun. Deswegen dürfen sie auch nicht mehr privilegiert und auf der grünen Wiese gebaut werden.“
Der Verband schlägt auch vor, im Baugesetzbuch klarzustellen, dass die überwiegende Menge des Futters auf den Betriebsflächen tatsächlich selbst erzeugt werden muss. Der Anteil des selbst angebauten Futters soll von 50 auf 75 Prozent angehoben werden. Außerdem sollen die Betriebe verpflichtet werden, Eiweißpflanzen anzubauen.
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