Auch nachhaltig wirtschaftende konventionelle Landwirtschaftsbetriebe müssten einbezogen werden, fordert Schulze. Eine Bevorzugung von Ökobetrieben sei für ihn „nicht tolerierbar“.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte Anfang Mai mitgeteilt, dass die noch etwa 90.000 Hektar bundeseigener Ackerflächen im Bestand der BVVG künftig nur noch an ökologisch beziehungsweise nachhaltig wirtschaftende Betriebe verpachtet werden sollen.
Der Verkauf soll bis auf wenige Ausnahmen beendet werden. Nur rund 6.000 Hektar sollen bis Ende 2024 von der BVVG noch verkauft werden.
Bestehende Rechtsansprüche bedienen
In diesem Zusammenhang fordert Schulze, der derzeit den Vorsitz in der Agrarministerkonferenz (AMK) innehat, dass bei den Verkäufen die bestehenden Rechtsansprüche nach dem Entschädigungs- und Ausgleichleistungsgesetz (EALG) bedient werden müssten. Dazu gehörten auch die verbliebenen Direktverkäufe an Pächter.
Verpachtungsgrundsätze werden neu verhandelt
Schulze forderte außerdem Übergangsvorschriften, um die Existenz landwirtschaftlicher Unternehmen nicht zu gefährden. „Hier geht es um Chancengleichheit“, sagte der Minister.
Eine Gefährdung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Unternehmen und damit der Entwicklung der Agrarstruktur dürfe es nicht geben. Jeder Landwirtschaftsbetrieb, der ausscheide, sei ein herber Verlust für jeden Ort und den gesamten ländlichen Raum, egal ob Familienbetrieb oder Agrargenossenschaft.
Neue Verpachtungsgrundsätze werden derzeit zwischen dem Bundeslandwirtschafts- und dem Bundesfinanzministerium sowie der BVVG verhandelt. Ergebnisse sind laut Schulze nach Pfingsten zu erwarten.
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