Nach Auffassung der Agrarminister und Bauernpräsidenten von Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind die Vorschläge der Europäischen Kommission zur gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 "voll von Bürokratie, unkalkulierbar in den Details und teilweise unangemessen in ihren Festlegungen".
Bei einem Treffen gestern (13. Juni) in Schkeuditz bei Leipzig verabschiedeten sie ein gemeinsames Thesenpapier. Sie kritisieren die geplanten Kürzungen des EU-Agrarhaushalts sowie eine unzureichende Neuorientierung an gesamtgesellschaftlichen Zielen.
Eingesparte Mittel zweckgebunden einsetzen

Das sind die Kernpunkte des Thesenpapiers:
- Anspruchsvolle Förderziele können nur mit wirklicher regionaler Flexibilität erreicht werden. Der neu vorgesehene GAP-Strategieplan auf Bundesebene anstelle einzelner Pläne der jeweiligen Bundesländer widerspricht der föderalen Verfassung Deutschlands.
- Die im Vorfeld angekündigte deutliche Vereinfachung und bürokratische Entlastung wird mit dem vorliegenden Entwurf nicht ausreichend umgesetzt. Insbesondere ist der Ergebnis- und Leistungsbezug der Förderung unzureichend. Die Teilnehmer des Treffens sprechen sich erneut für die Übernahme aller Vorschläge aus Sachsen zu einem ELER-RESET aus.
- Für eine nachhaltige Landbewirtschaftung benötigen die Landwirte Planungssicherheit. Erwartungen, Anforderungen und Vorgaben von Seiten der Europäischen Kommission sind daher am Beginn der Förderperiode in den Verordnungstexten festzuschreiben. Ermächtigungen für nachträgliche Änderungen oder gar für rückwirkende Festlegungen wirken hier kontraproduktiv. Sie sind daher aus den Verordnungsvorschlägen zur Umsetzung der GAP zu streichen.
- Sollte es nicht zu einer Aufstockung der Beiträge der Mitgliedstaaten an die EU kommen, so sollen die dann in Deutschland eingesparten Bundesmittel zweckgebunden eingesetzt werden, zum Beispiel in der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK).
Unterschiedliche Strukturen individuell behandeln
Die ostdeutschen Länder bekräftigen darüber hinaus ihre Forderung, Kappung, Degression oder Umverteilung von Direktzahlungsmitteln nicht EU-weit verpflichtend vorzuschreiben. Die Gelder sollen in der jeweiligen Region belassen werden.
Europa und Deutschland zeichneten sich aus durch eine Vielfalt an Agrarstrukturen, die individuell betrachtet werden müssten, so die Ostagrarminister. Eine Kappung der Direktzahlungen in Abhängigkeit von der Flächenausstattung der Landwirtschaftsunternehmen wird von den ostdeutschen Ländern daher abgelehnt. Der Mittelplafonds und die Entscheidung zu Degression oder erste Hektare müssten in den Bundesländern verbleiben.
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