Die Landesregierung Niedersachsen hat beschlossen, das reformierte Gesetz zur Sicherung der bäuerlichen Agrarstruktur in Niedersachsen (NASG) zur weiteren Beratung in den Landtag einzubringen. Zuvor wurden Verbände angehört.
"Die Modernisierung des Grundstücks- und Pachtverkehrsrechts soll bäuerliche Familienbetriebe stärken und den Anstieg von Pacht und Bodenpreisen dämpfen", sagte der zuständige Agrarminister Christian Meyer (Bündnis 90/Die Grünen). "Denn wir wollen keine Investoren-Landwirtschaft."
Was geschah bisher mit dem Agrarstruktursicherungsgesetz?
- Am 13. Juli 2016 stellte Meyer die Eckpunkte des "Gesetzes zur Sicherung der bäuerlichen Agrarstruktur in Niedersachsen" vor.
- Im Dezember 2016 hat das Kabinett die Gesetzreform des Grundstückverkehrs- und Pachtrecht verabschiedet.
- Der Verband Familienbetriebe Land und Forst gab ein Rechtsgutachten in Auftrag, wonach der neue Gesetzesentwurf verfassungswidrig sein soll.
Was sind die Ziele des Agrarstruktursicherungsgesetzes?
Bei der Reform des Grundstücks- und Pachtverkehrsrechts gehe es laut niedersächsischem Agrarministerium darum, die bäuerliche Agrarstruktur in Niedersachsen zu schützen und den Bäuerinnen und Bauern gegenüber Großinvestoren eine privilegiertere Position zu verschaffen.
Wie groß der Handlungsbedarf ist, belege laut niedersächsischem Agrarministerium der in dieser Woche vorgelegte aktuelle Landesgrundstücksmarktbericht:
- Die Landpreise steigen weiter kontinuierlich an, seit 2010 ist zum Beispiel Ackerland jedes Jahr um etwa 13 Prozent teurer geworden, bei Grünland sind es neun Prozent.
- Die Preisspanne für verkaufte Ackerflächen in Niedersachsen reicht nach derzeitigem Stand von 1,13 Euro bis 8,10 Euro pro Quadratmeter. Betroffen sind insbesondere die viehintensiven Regionen wie die Landkreise Cloppenburg, Vechta und Emsland. Den höchsten Wert meldet der Landkreis Cloppenburg mit 11 Euro pro Quadratmeter.
- Während der Anteil der Landwirte, die Ackerböden verkauften, von 37 Prozent im Jahr 2013 auf nunmehr 47 Prozent 2016 gestiegen ist, geht unter den Landwirten die Zahl der Erwerber von Ackerflächen von 70 auf 61 Prozent zurück.
Was beinhaltet die Reform des Grundstücks- und Pachtverkehrsrechts?
Beim Flächenerwerb sollen deshalb künftig ortsansässige Landwirtinnen und Landwirte wirksam privilegiert werden. So haben sie beispielsweise die Möglichkeit, vor etwaigen Veräußerungen ihr Interesse an ortsnahen Flächen zur Bewirtschaftung zu bekunden und erhalten dann unter bestimmten Voraussetzungen ein Vorkaufsrecht.
Bestehen bleibt das Vorkaufsrecht der Niedersächsischen Landgesellschaft (NLG). Es tritt nachrangig ein, wenn es keine oder mehrere Kaufinteressenten gibt, und es soll bisherigen Pächtern, aber auch Junglandwirten und Neueinsteigern einen Flächenerwerb erleichtern.
Darüber hinaus sei Ziel des Gesetzes, eine Lücke in der bestehenden Rechtslage zu schließen und die Kapitalanlage in landwirtschaftliche Flächen durch Anteilskäufe (sogenannte "share-deals") unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungspflichtig zu machen.
Wie stehen die Chancen für das niedersächsische Agrarstruktursicherungsgesetz?
Die vom Bund und anderen Ländern signalisierte Unterstützung stimmt Meyer "äußerst zuversichtlich". Der Minister erinnerte an den Beschluss der Amtschefkonferenz vom Januar dieses Jahres in Berlin zum Bodenmarkt. "Wie der Bund haben auch die Länder Sorge vor agrarstrukturellen Irrwegen, die oft in dramatischen Entwicklungen auf dem Bodenmarkt begründet sind", erklärt Niedersachsens Landwirtschaftsminister.
Er setze daher große Hoffnung in die Arbeit der länderoffenen Bund-Länder-Arbeitsgruppe Bodenrecht. "Bei bundesweiten Fragestellungen müssen für ganz Deutschland geltende Regelungen das Ziel sein", so Meyer.
Wo gibt es bereits solche Regelungen des Bodenmarkts?
Im Rahmen der Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz für die Regelung des landwirtschaftlichen Bodenmarktes auf die Länder übertragen worden.
Bislang hatte laut Minister Meyer nur Baden-Württemberg davon Gebrauch gemacht, "jedoch lediglich in Ansätzen". In den anderen Ländern gälten weiterhin das Landpachtverkehrsgesetz, das Reichssiedlungsgesetz und das Grundstücksverkehrsgesetz.
Niedersachsen wäre somit bundesweit das erste Land, das eine solch umfassende Novelle des Grundstücksverkehrsrechts auf den Weg bringt.
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