Wie agrarheute im Februar berichtet hat, hinterfragt die Europäische Kommission mehrere zentrale Aspekte der reformierten Umsatzsteuerpauschalierung für deutsche Landwirte. Daraufhin hat die Bundesregierung, in diesem Fall federführend vertreten durch das Finanzministerium in Absprache mit dem Landwirtschaftsministerium, der EU-Kommission kürzlich einige Zusagen gemacht. Die Inhalte dieser Zusagen hat agrarheute in Erfahrung gebracht.
Was die Bundesregierung der EU-Kommission zusagt
Demnach erinnert die Bundesregierung die Europäische Kommission daran, dass sie in einem Gesetzgebungsverfahren den Vorschlag gemacht habe, den Durchschnittssatz der Umsatzsteuerpauschalierung von 10,7 % auf 9,6 % abzusenken. Der Bundestag hat diese Anpassung des Durchschnittssatzes nicht übernommen. Unter anderem hatte sich aus Kreisen von Agrarpolitikern der Union Kritik geregt, dass bei einer zu erwartenden jährlichen Anpassung des Satzes die Umsatzsteuerpauschalierung einen großen Teil ihre Bedeutung verlieren würde.
Laufendes Verfahren beim Bundesrechnungshof spielt Schlüsselrolle
Was die Zusage der Bundesregierung für Landwirte bedeutet
Mit diesem Vorgehen akzeptiert die Bundesregierung die von ihr jahrelang zurückgewiesene Berechnungsmethode des Bundesrechnungshofes für den Pauschalierungs-Satz endgültig. Ob die neuen Regeln für die Umsatzsteuerpauschalierung bestand haben oder erneut angepasst werden, hängt somit allein an der noch offenen Beurteilung des Bundesrechnungshofes. Gleichzeitig erhält die Bundesregierung damit noch keine Sicherheit, ob auch das beihilferechtliche Verfahren im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerpauschalierung eingestellt werden wird. Im Rahmen dieses Verfahrens drohen deutschen Landwirten Rückforderungen in Höhe von bis zu zwei Milliarden Euro.
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