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Europäischer Green Deal

Pflanzenschutz: Brüssel legt die Latte deutlich höher

Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln
am Donnerstag, 23.06.2022 - 11:40 (11 Kommentare)

Die EU-Kommission plant mit zwei Gesetzesentwürfen verpflichtende Vorgaben zum Pflanzenschutz und zur Stilllegung.

Die Welt steht vor einem Versorgungsengpass mit Nahrungsmitteln. Dennoch lässt sich die EU-Kommission bei ihrem Ziel, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bis 2030 zu halbieren, nicht irritieren. Gleichzeitig sollen in knapp zehn Jahren 80 Prozent der geschädigten Ökosysteme in Europa wiederhergestellt werden. Dazu hat die EU-Behörde am Mittwoch (22.6.) einen Gesetzesentwurf zur Wiederherstellung der Natur und eine Überarbeitung der geltenden Vorschriften über die Verwendung von gefährlichen Pflanzenschutzmitteln vorgelegt. Die beiden Entwürfe des Umweltpakets sind laut EU-Kommission die wichtigsten Legislativ-Vorschläge, um die Biodiversitätsstrategie und der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ umzusetzen.

Ziel der Kommission ist es, beim Pflanzenschutz klare und verbindliche Regeln vorzuschreiben, um die bekannten Green Deal-Ziele abzusichern. Dazu wandelt sie mit dem präsentierten Vorschlag die bestehende Richtlinie in eine Verordnung um. Diese müssen alle Mitgliedstaaten direkt und gleichermaßen umsetzen. Sie können anschließend ihre eigenen nationalen Reduktionsziele innerhalb vorgegebener Parameter festlegen, müssen dabei aber sicherstellen, dass die EU-weiten Ziele erreicht werden.

Umweltfreundliche Mittel sollen erste Wahl sein

Für Landwirte drohen damit weitere Verschärfungen. Alle Landwirte und anderen beruflichen Verwender von Pflanzenschutzmitteln müssen künftig die Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes (IPM) einhalten. Danach haben sie zunächst auf alternative umweltfreundliche Methoden zurückzugreifen, um Schädlinge zu bekämpfen. „Chemische Pestizide dürfen nur als letztes Mittel eingesetzt werden“, so die EU-Kommission. Landwirte werden mit der Novelle der EU-Verordnung verpflichtet, Aufzeichnungen über den Einsatz zu führen. Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten für alle Nutzpflanzen spezifische Vorschriften festlegen, in denen die sie anstelle von Pflanzenschutzmitteln die möglichen Alternativen nennen.

Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in empfindlichen Gebieten wie Natura-2000-Schutzgebieten will Brüssel komplett untersagen, ebenso auf städtischen Grünflächen, einschließlich öffentlicher Parks und Gärten, Spielplätzen, Schulen, Freizeit- und Sportplätzen, öffentlichen Wegen.

EU sagt für fünf Jahre Hilfen zu

Um den Landwirten den Übergang zu nachhaltigeren Lebensmittelerzeugung unterstützen, verspricht Brüssel den Landwirten Unterstützung. So sollen sie für Jahre lang einen Ausgleich für etwaige Kosten erhalten, die ihnen aufgrund der Umsetzung der neuen Vorschriften entstehen. Daneben will die EU für ein größeres Angebot an biologischen und risikoarmen Alternativen auf dem Markt sorgen. Auch die Forschung und Entwicklung neuer Technologien und Verfahren, einschließlich Präzisionslandwirtschaft, will sie vorantreiben. Der Aktionsplan für den Ökolandbau soll zudem mehr Anreizen zum Umstellen auf Ökolandbau bieten.

Nach Ansicht des Deutschen Bauernverbands (DBV) haben Landwirte leisten bereits erhebliche Maßnahmen für den Erhalt der Biodiversität geleistet und die Risiken beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln deutlich reduziert. Versorgungskrise, Inflation und die hohe geopolitische Bedeutung von Getreideexporten machten aber deutlich, dass verstärkte Stilllegungen von Flächen oder pauschale Verbote von Pflanzenschutzmitteln keine verantwortbaren Lösungsansätze seien. „Die EU muss ihre Farm-to-Fork-Strategie nachjustieren, so dass die heutige Agrarproduktion auch im Zuge des Klimawandels aufrechterhalten werden kann. Dazu müssen die ökologischen Leistungen je Flächeneinheit intensiviert statt extensiviert werden,“ fordert DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken.

10 Prozent der Flächen stilllegen

Mit dem Gesetz zur Wiederherstellung der Natur will Brüssel auf 10 Prozent der Flächen besondere Landschaftselemente oder eine Renaturierung von Flussauen und Mooren erreichen. Dabei geht es laut EU-Behörde vor allem darum, den Rückgang von Bestäuber-Populationen bis 2030 umzukehren und danach deren Populationen zu vergrößern. Auf landwirtschaftlichen Flächen soll es wieder mehr Wiesenschmetterlinge oder Feldvögel geben. Auch sollen die Humusbildung in mineralischen Ackerböden und Landschafts-Elemente mit großer Vielfalt zunehmen. Landwirtschaftlich genutzte entwässerte Torfmooren und Torf-Abbaugebiete sind wieder zu vernässen.

Auch im Wald soll die biologischen Vielfalt zunehmen, unter anderem durch bessere Vernetzung der Wälder, mehr Totholz und mehr Wälder mit uneinheitlicher Altersstruktur. Daneben sieht der Vorschlag auch Vorgaben für städtische Grünflächen, Flüsse oder Meeres-Lebensräume wie Seegraswiesen oder Sedimentböden vor. Aus dem aktuellen mehrjährigen Finanzrahmen sind für diese Wiederherstellungsmaßnahmen rund 100 Milliarden Euro an Förderung vorgesehen.

Naturschützer und Grüne begrüßen EU-Initiative

Für den Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) setzt Brüssel mit den beiden Gesetzesnovellen ein längst überfälliges Signal. Eine weitere Verzögerung wäre angesichts der fortschreitenden Biodiversitätskrise keinesfalls vertretbar gewesen und hätte die Glaubwürdigkeit der EU-Kommission aufs Spiel gesetzt, so DNR-Geschäftsführer Florian Schöne. Er fordert EU-Parlament und Rat auf, schnell zu ambitionierten Positionen kommen, damit die Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament zeitnah beginnen können.

Die Grünen, allen voran Umweltministerin Steffi Lemke, begrüßen die Kommissionsvorschläge. Mit den ehrgeizigen Zielen der EU-Biodiversitätsstrategie könne die EU zum Vorreiter werden. Das sei ein wichtiges Signal für die Weltnaturkonferenz im Dezember 2022, so Lemke.

Mortler wirft Kommission null Fingerpitzengefühl vor

Kritik kommt von der Union. Sie fürchtet, dass das EU-Umweltpaket die Produktivität der heimischen Landwirtschaft hemmen wird. „Das wird letztlich zu steigenden Importen aus Drittstaaten führen,“ warnt der CSU-Bundestagsabgeordnete Artur Auernhammer. Dies sei ein klarer Widerspruch zur „dringend benötigten Nahrungsmittelsouveränität“ in der EU.

Nach Auffassung der CSU-Europaabgeordneten Marlene Mortler zeigt Brüssel mit dem Umweltpaket „null Fingerspitzengefühl und null Realitätssinn mit Blick auf steigende Verbraucherpreise und zunehmenden Hunger weltweit“.

Sie fragt sich, ob diese EU-Kommission von NGOs unterwandert sei, die nur eines im Sinn haben: „unsere bäuerlichen Betriebe an die Wand zu fahren und damit unsere eigene Versorgung in Europa zu schwächen?“

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