Den Vorschlag, die Folgen eines verringerten Pflanzenschutzmitteleinsatzes nach dem russischen Angriff auf die Ukraine erneut abzuschätzen, kam aus Polen. Bis es hierüber Klarheit gibt, solle der Gesetzgebungsprozess ausgesetzt werden.
Während die überwiegende Mehrheit der EU-Länder Polens Forderung mittrug, wollten Deutschland, Dänemark und die Niederlande das Verfahren ohne eine weitere Folgenabschätzung voranbringen. Cem Özdemir wies jedoch auf erforderliche Klarstellungen bei den sensiblen Gebieten hin. Daneben warf er die Frage auf, inwieweit Landwirte bei Produktionseinschränkungen unterstützt werden können. Eine Folgenabschätzung würde das Gesetzgebungsverfahren laut Özdemir aber nur unnötig verzögern.
Gesundheitskommissarin Kyriakides will Pläne zum Pflanzenschutz umsetzen
Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides betonte die Bedeutung der Biodiversität und deren Rolle bei der Sicherstellung der Ernährungssicherheit. Die Verordnung für die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln fällt in den Zuständigkeitsbereich von Kyriakides. Die EU müsse ihr Agrarmodell anpassen, sagte sie. Auch mit Blick auf den Klimawandel könne man nicht weiter „auf den gewohnten Pfaden wandeln“.
Kritik kam von Rumäniens Landwirtschaftsminister Petre Daea. Solange keine soliden wissenschaftlichen Daten zu den Folgen vorliegen, sei er gegen verbindliche Reduktionsziele. Daea wies darauf hin, dass Rumänien EU-weit das Land mit dem geringsten Pflanzenschutzmitteleinsatz sei.
Einen deutlich schärferen Ton schlug die ungarische Delegation an. Dessen Leiter warf der Brüsseler Kommission „ideologische Verblendung“ vor. Für Ungarn müsse erst im Rahmen einer Folgenabschätzung klargestellt sein, inwieweit wirtschaftliche Verluste zu erwarten seien. Vorher werde dieser Kommissionsvorschlag strikt abgelehnt.
Mehr Möglichkeiten zur Regulierung des Wolfbestands gefordert
Österreich setzte sich für Änderungen in der Umsetzung der FFH-Richtlinie ein und zielte damit auf die Situation von Weidetierhaltern ab. Wegen der Ausbreitung von großen Beutegreifern wie dem Wolf seien die Weidehaltung und damit ihr wichtiger Beitrag zur Biodiversität und zum Tierwohl gefährdet.
Die Bauern dürften mit den Folgen nicht allein gelassen werden, mahnte Österreichs Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig. Er wolle für die Anwendung der FFH-Richtlinie eine gemeinsame Lösung auf EU-Ebene finden. Unterstützt wurde Österreichs Initiative im Vorfeld von Finnland, Kroatien, Rumänien, Lettland, Ungarn und der Slowakei.
FFH-Richtlinie zwischen Bedrohung und Artenschutzpolitik
Frankreichs Landwirtschaftsminister Marc Fesneau betonte, dass es mehr Flexibilität bei der Auslegung und Anwendung der FFH-Richtlinie geben müsse. Zudem seien mehr Mittel erforderlich. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) dürfe nicht der einzige Topf zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen von Wolfs- und Bärenrissen sein. Hier müssten auch die EU-Naturschutzfonds zum Einsatz kommen.
Während Deutschland die Rückkehr des Wolfs als „Erfolg der Artenschutzpolitik“ wertete, stellte Petre Daea fest, dass die Hälfte aller Braunbären in der EU in Rumänien zu finden sei. Aufgrund der wachsenden Population sei das Gleichgewicht zwischen Naturschutz und wirtschaftlichen Tätigkeiten zunehmend gestört.
Dänemarks Agrarminister Rasmus Prehn plädierte für eine Änderung der FFH-Richtlinie, weil Seehunde und Kormorane die Fischbestände stark reduzierten.
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