Berlin - Die Landwirtschaft muss sich auf weitere Reglementierungen zur Verminderung ihrer Nährstoffausträge einstellen. Das geht aus einem Bericht hervor, den das Bundesumweltministerium in der vergangenen Woche an den Umweltausschuss des Bundestages übersandt hat. Wie Agra-Europe (AgE) berichtet, reicht demnach die derzeitige Überarbeitung der Düngegesetzgebung voraussichtlich nicht aus, die Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu erfüllen.
Das Umweltressort bezweifelt, dass mit der Umsetzung der Düngeverordnung die Nährstoffeinträge in die Gewässer so weit reduziert werden können, dass der "gute ökologische Zustand" tatsächlich erreicht werden kann. Dem Ministerium zufolge sind deshalb bis 2021 "zusätzliche, auch verpflichtende Maßnahmen" notwendig.
Phosphateinträge durch Erosion "wesentlicher Faktor"
Als einen wesentlichen Faktor für die Nährstoffbelastung der Oberflächengewässer führt das Umweltressort Phosphateinträge durch Erosion an. Die Überschreitung der Orientierungswerte für Phosphor führe mit hoher Wahrscheinlichkeit in Binnengewässern zu einer Verfehlung des guten ökologischen Zustands, heißt es in dem Bericht über die Pilotanfrage der EU-Kommission zur mangelnden Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Deutschland vom Sommer diesen Jahres.
Brüssler Vorwürfe "nur teilweise entkräftet"
In ihrer Pilotanfrage hatte die Kommission unter anderem die Maßnahmen in Deutschland zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie als nicht ausreichend kritisiert und gleichzeitig davor gewarnt, dass damit die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie gefährdet würden. Moniert wurde auch, dass über die Düngeverordnung hinaus keine weiteren verpflichtenden Maßnahmen zur Bekämpfung diffuser Nährstoffeinträge aus landwirtschaftlichen Quellen ergriffen worden seien.
Genannt wurden insbesondere Phosphatbelastungen und verursacherbezogene Maßnahmen. Das Bundesumweltministerium weist nun darauf hin, im Antwortschreiben der Bundesregierung hätten die Kritikpunkte der Brüsseler Administration "nur teilweise entkräftet" werden können.
Umweltministerium: Dünge-Novelle reicht nicht aus
Zwar sei die Wirksamkeit der eingeleiteten Maßnahmen noch nicht abschließend abschätzbar, räumt das Ministerium ein. Es sei jedoch deutlich geworden, dass zumindest die derzeit geplante Überarbeitung der Düngegesetzgebung und verbundener Gesetzgebungsvorhaben wie der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) voraussichtlich nicht ausreichen würden, die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen.
Der Zeitplan, um EU-weit den angestrebten "guten Zustand" der Gewässer zu erzielen, folgt einem sechs-Jahres-Zyklus. Bei Gewässern, für die eine Fristverlängerung über 2015 hinaus erwirkt wurde, sind spätestens 2027 sämtliche Umweltziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu verwirklichen.
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