Am Rande der digitalen Umweltministerkonferenz erklärte Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschafts- und Umweltminister Till Backhaus (SPD), dass die Bundesländer sich auf den lange umstrittenen Praxisleitfaden zum Wolf einigen konnten. Als letztes Land habe Sachsen-Anhalt sich für die Richtlinie ausgesprochen.
Der Praxisleitfaden schaffe laut Backhaus Rechtssicherheit für die Voraussetzungen einer gezielten, legalen Tötung von Wölfen. Es bleibe aber dabei, dass der Wolf als streng geschützte Art behandelt werden muss.
Früher oder später alle Bundesländer betroffen
Dass die Bundesländer von der steigenden Wolfspopulation bisher unterschiedlich betroffen seien, sei der Grund für die Unstimmigkeiten gewesen, erläuterte Backhaus. Das Wolfvorkommen in Deutschland konzentriert sich weiter auf das Gebiet von der sächsischen Lausitz in nordwestliche Richtung über Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern nach Niedersachsen. Territoriale Einzelvorkommen sind aktuell für Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen nachgewiesen. Allerdings müsse laut Backhaus davon ausgegangen werden, dass künftig alle Bundesländer von der Problematik betroffen sein werden. Für 2020 registrierte die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Wolf im sächsischen Görlitz bundesweit 942 Übergriffe von Wölfen auf Nutztiere.
Im Vordergrund habe das Ziel gestanden, einen Ausgleich zwischen den Interessen von Nutztierhaltern und Naturschützern zu schaffen. Das Ergebnis bestehe nun aus einem 60-seitigen Leitfaden, der klare Hinweise zum Töten von Wölfen und zum Herdenschutz enthalte. „Auch betroffene Tierhalter, insbesondere Schaf- und Ziegenhalter, halten nun ein Papier in den Händen, dass das Vorgehen im Falle eines Nutztierrisses transparent und bundesweit einheitlich regelt", so Backhaus.
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