„Die Land- und Forstwirtschaft ist entsprechend der mündlichen Begründung des Bundesverfassungsgerichtes nicht vom Urteil zur Einheitsbewertung betroffen“, stellt Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), fest.
Das Gericht habe über die Einheitsbewertung für bebaute Grundstücke entschieden.
„Im Zuge einer Reform der Immobilienbewertung dürfen aber keine zusätzlichen finanziellen Belastungen für die Land- und Forstwirtschaft entstehen. Eine Reform der Grundsteuer darf die ohnehin kritische Substanzbesteuerung der landwirtschaftlichen Betriebe nicht weiter verschärfen“, so der Bauernverbandspräsident.
Investitionskraft der Betriebe nicht schwächen
Michael Prinz zu Salm-Salm, der Vorsitzende des Verbandes der Familienbetriebe Land und Forst, erklärte, mit der Entscheidung zur Grundsteuer werde grundsätzlich mehr Gerechtigkeit bei der Grundsteuer für bebaute und unbebaute Grundstücke hergestellt.
Prinz Salm wies darauf hin, dass bei der Land- und Forstwirtschaft der Grund und Boden die Betriebsmittel darstellten, welche durch eine Grundsteuer in ihrer Investitionskraft geschwächt würden. Für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sei daher zu begrüßen, dass die Entscheidung diesen Bereich ausspare und es bei der bisherigen Bewertung bleibe.
Steuer allein nach den Bodenrichtwerten berechnen
Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) sieht in dem Urteil die Gelegenheit, die Grundsteuer auf eine Besteuerung des Bodenwertes umzustellen. Bemessungsgrundlage wären einzig die Bodenrichtwerte, die größtenteils bereits flächendeckend vorliegen.
Laut NABU führen Investitionen in Grundstücke und Gebäude derzeit automatisch zu einer höheren Besteuerung. Die Grundsteuer in Form der Gebäudesteuer bestrafe also Investitionen, belohne Spekulation und führe somit durch Angebotsverknappung und Investitionszurückhaltung zu ansteigenden Bodenpreisen und Wohnungsmieten. Bei einer Bodensteuer, die nicht das Gebäude berücksichtige, würden hingegen Baulücken oder Brachflächen deutlich höher besteuert werden als zuvor.
„Indem innerörtliche Brachen und Baulücken besser genutzt werden, ist weniger Neubau auf der grünen Wiese erforderlich. Durch eine Bodensteuer würden zudem alle Eigentümer einen gerechten Anteil der Bodenwertschöpfung zurück an die öffentliche Hand geben“, so NABU-Präsident Olaf Tschimpke.
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