Laut Deutschem Jagdverband (DJV) verkündete Schmidt auf dem Bundesjägertag in Wolfsburg den Durchbruch bei den Regierungsverhandlungen um die Novellierung des Bundesjagdgesetzes. „Mein Ziel ist es, im Hinblick auf das Führen von Jagdwaffen wieder Rechtssicherheit und damit den bisherigen Zustand wieder herzustellen“, so Schmidt. Das Führen dieser Waffen soll künftig zulässig sein, wenn sie mit höchstens drei Patronen geladen sind, so der Plan. Er rechnet mit einem Ergebnis vor der Sommerpause.
Mit der Gesetzesänderung wird die bisherige Verwaltungspraxis der Waffenbehörden zu halbautomatischen Jagdgewehren mit auswechselbarem Magazin wieder hergestellt.
Was bisher geschah
Die Vorgeschichte dazu:
- Im März 2016 urteilte das Bundesverwaltungsgericht, dass Halbautomaten mit wechselbarem Magazin von Jägern nicht verwendet werden dürfen
- Daraufhin hat der DJV Hinweise für Jäger zum Gebrauch halbautomatischer Waffen herausgegeben
- Das alles sorgte für großes Unverständnis und Verunsicherung in der Fachwelt und Verunsicherung bei Waffenbesitzern und Behörden geführt und das Ministerium kündigte eine unverzügliche Regelung an.
Bereits beschlossen
Weitere Schwerpunkte der Bundesjagdgesetz-Novelle sind die bereits abgestimmten Regelungen zu Jagdbüchsenmunition, Jungjägerausbildung und Schießübungsnachweis:
- Jagdbüchsenmunition: Die bundeseinheitliche Regelung bleihaltiger Jagdmunition soll die Bleibelastung von Wildbret reduzieren, aber gleichzeitig eine tierschutzgerechte Tötungswirkung gewährleisten.
- Jägerausbildung: Es gibt nun bundesweit einheitliche Vorgaben und die Verpflichtung, vor der Teilnahme an Bewegungsjagden einen Schießübungsnachweis zu erbringen.
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