Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Bundesjagdgesetz

Rechtssicherheit für halbautomatische Jagdgewehre kommt

am Montag, 13.06.2016 - 14:15 (Jetzt kommentieren)

Künftig sollen Jäger halbautomatische Jagdgewehre führen dürfen, wenn sie mit höchstens drei Patronen geladen sind. Das sagte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) beim Bundesjägertag in Wolfsburg.

Laut Deutschem Jagdverband (DJV) verkündete Schmidt auf dem Bundesjägertag in Wolfsburg den Durchbruch bei den Regierungsverhandlungen um die Novellierung des Bundesjagdgesetzes. „Mein Ziel ist es, im Hinblick auf das Führen von Jagdwaffen wieder Rechtssicherheit und damit den bisherigen Zustand wieder herzustellen“, so Schmidt. Das Führen dieser Waffen soll künftig zulässig sein, wenn sie mit höchstens drei Patronen geladen sind, so der Plan. Er rechnet mit einem Ergebnis vor der Sommerpause.

Mit der Gesetzesänderung wird die bisherige Verwaltungspraxis der Waffenbehörden zu halbautomatischen Jagdgewehren mit auswechselbarem Magazin wieder hergestellt.

Was bisher geschah

Die Vorgeschichte dazu:

Bereits beschlossen

Weitere Schwerpunkte der Bundesjagdgesetz-Novelle sind die bereits abgestimmten Regelungen zu Jagdbüchsenmunition, Jungjägerausbildung und Schießübungsnachweis:

  • Jagdbüchsenmunition: Die bundeseinheitliche Regelung bleihaltiger Jagdmunition soll die Bleibelastung von Wildbret reduzieren, aber gleichzeitig eine tierschutzgerechte Tötungswirkung gewährleisten.
  • Jägerausbildung: Es gibt nun bundesweit einheitliche Vorgaben und die Verpflichtung, vor der Teilnahme an Bewegungsjagden einen Schießübungsnachweis zu erbringen.

Messe: Das sind die Trends für die Jagd

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...