Außer der FDP stimmten alle Bundestagsfraktionen für den Antrag von CDU/CSU und SPD. Dieser sieht vor, Agroforstsysteme sowohl in der ersten als auch in der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu fördern. Darüber hinaus soll für Landwirte, die Agroforstsysteme anlegen wollen, Rechtssicherheit geschaffen werden.
Agroforstwirtschaft in sämtlichen Regelungen berücksichtigen
In ihrem Antrag fordern die Koalitionsfraktionen, dass Agroforstsysteme noch im aktuellen Finanzzeitraum der GAP gefördert werden sollen.
Als Greening-Maßnahme sollen Agroforstsysteme in die erste Säule der GAP laut Antrag aufgenommen werden. Eine Berücksichtigung in der zweiten Säule soll erfolgen, indem Landwirte, die Agroforstwirtschaft auf ihren Betrieben umsetzen, von den Bundesländern Investitionsbeihilfen bekommen. Zusätzlich soll die Landnutzungsform als Agrarumwelt- und Klimamaßnahme gelten.
Außerdem soll die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) Agroforstsysteme als förderfähiges Instrument aufnehmen.
Sowohl die künftige GAP auf europäischer Ebene als auch der Nationale Strategieplan sollen die Kombination von Gehölzen mit Ackerkulturen beziehungsweise Tierhaltung honorieren.
Rechtssicherheit schaffen
Weiterhin fordert der Antrag von der Regierung, für Agroforstsysteme die Umtriebszeitbeschränkung bei Gehölzen aufzuheben. Aufgehoben werden soll auch die zeitliche Beschränkung eines Umbruchs von Ackerland in Agroforstsysteme.
Dagegen soll den Landwirten ein Nutzungs- und Rückumwandlungsrecht eingeräumt werden.
Das Anlegen eines Agroforstsystems in Gewässerrandstreifen soll ermöglicht werden.
In die Ackerbaustrategie des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) soll die Agroforstwirtschaft „als pflanzenbauliches Werkzeug“ einfließen, fordern CDU/CSU und SPD.
Nur die FDP lehnt die Pläne ab
In der Debatte kritisierte der FDP-Abgeordnete Karlheinz Busen, dass mit der Agroforstwirtschaft "heimische Kulturen wieder stärker importiert werden müssen". Die Forderungen der Koalitionspartner seien nicht durchdacht und Landwirtschaft und Forstwirtschaft nicht umsonst getrennte Systeme der Landnutzung.
Laut Busen müsse die Lebensmittelversorgung weiterhin Vorrang haben. Wenn fruchtbares Ackerland für Gehölze genutzt würde, sei dies für das Klima sogar schädlich. Darüber hinaus sei die Wechselwirkung zwischen Gehölzen und landwirtschaftlichen Flächen nicht geklärt.
Pläne stoßen bei Forstwirtschaftsverbänden auf Zustimmung
Der Deutsche Fachverband für Agroforstwirtschaft (DeFAF) begrüßt die Forderungen des Antrags ausdrücklich. Der Antrag sei „ein sehr wichtiger Schritt für das flächenmäßige Vorankommen der Agroforstwirtschaft in Deutschland“.
Wenn Rechtssicherheit geschaffen werde, könnten die Möglichkeiten der Agroforstwirtschaft für Produktivität, Klimaresilienz und Biodiversität genutzt werden. Dabei müsse „der Wille vieler Landwirtinnen und Landwirte, Agroforstsysteme anzulegen und damit multifunktionale, klimaangepasste Agrarlandschaften zu schaffen“ unterstützt und „nicht durch kontraproduktive Restriktionen oder bürokratische Fördermodalitäten unterbunden“ werden, betont der DeFAF.
Laut DeFAF sei bei den weiteren Schritten zu beachten, dass bei den Gehölzarten sowie bei der Anzahl von Gehölzen auf einer Agroforstfläche keine Einschränkungen gibt. Darüber hinaus sei das Nutzungs- und Rückumwandlungsrecht „in der Praxis essentiell“.
Bei den Familienbetrieben Land und Forst stößt die Forderung der Koalitionsfraktionen ebenfalls auf Zustimmung. Max von Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst, erinnert an die ökologischen Ziele der Landnutzung: „Die Gesellschaft sollte diese Ansätze honorieren. Agroforstwirtschaft ist daher ein gutes Beispiel, wie gesellschaftliche Ziele durch Innovation, Unternehmertum und die richtigen Anreizsysteme statt durch Verbote erreicht werden können“, sagt von Elverfeldt.
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