Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Regierung will Kontrollen gegen Tierschutzverstöße verschärfen

Totes Ferkel in der Bucht
am Mittwoch, 10.03.2021 - 13:01 (Jetzt kommentieren)

Die Einhaltung der Tierschutzbestimmungen in Rinder- und Schweinehaltungen soll durch die Kontrolle von Tierkadavern in Abdeckereien verstärkt werden. Einen entsprechenden Entwurf zur Verschärfung des Tierschutzgesetzes hat das Kabinett heute beschlossen.

Künftig werden danach nicht nur wie bisher die Tierhaltungsbetriebe selbst kontrolliert, sondern auch Verarbeitungsbetriebe Tierischer Nebenprodukte (sogenannte VTN-Betriebe). Nach Darstellung des Bundeslandwirtschaftsministeriums zeigen Studien, dass in VTN-Betrieben an den Tierkadavern tierschutzrelevante Befunde erhoben werden können – zum Beispiel gebrochene Gliedmaßen, Wunden oder Abmagerungen. Solche Befunde weisen auf Probleme in den Betrieben hin, in denen die Tiere zuvor gehalten wurden. Auf diesem Umweg sollen mögliche Tierschutzverstöße besser erkannt und zielgerichteter verfolgt werden.

Dazu werden Tierhalter verpflichtet, Tierkadaver zum Zweck der Rückverfolgbarkeit zu kennzeichnen. Der Bund rechnet für einen durchschnittlichen Sauenhalter mit Kosten von 300 Euro pro Jahr für die Kennzeichnung verendeter Ferkel. Für einen Schweinemastbetrieb schätzt die Regierung die Kosten auf durchschnittlich 40 Euro pro Jahr.

Klöckner: Aufdeckung von Verstößen ist im Sinne der Branche

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner erklärte, es sei im Sinne aller Tierhalter, die sich an Recht und Gesetz halten, dass Verstöße durch die Behörden frühzeitig aufgedeckt werden und nicht die ganze Branche in Verruf bringen.

Niedersachsens Agrarministerin Barbara Otte-Kinast sprach anlässlich des Berliner Kabinettsbeschlusses von einem guten Tag für den Tierschutz. Die zuständigen Behörden erhielten nun die rechtliche Möglichkeit, bei VTN-Betrieben zu kontrollieren. Außerdem könnten durch die Kennzeichnungspflicht endlich die Tiere bis zum letzten Betrieb zurückverfolgt werden.

Niedersächsische Bundesratsinitiative wurde aufgegriffen

Wie das niedersächsische Landwirtschaftsministerium erläuterte, hat die 2017 veröffentlichte Studie „Untersuchungen an verendeten/getöteten Schweinen in Verarbeitungsbetrieben für tierische Nebenprodukte (VTN)“ der Tierärztlichen Hochschule Hannover ergeben, dass in VTN-Betrieben regelmäßig tote Tiere angeliefert werden, die Anzeichen einer bereits seit längerer Zeit bestehenden Erkrankung aufweisen, die mit erheblichen Schmerzen und Leiden verbunden gewesen sein dürfte.

Die Studie war für Niedersachsen Anlass, 2019 eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel zu starten, rechtlich die Möglichkeit von routinemäßigen Tierschutzkontrollen in VTN-Betrieben zu fordern. Diese Initiative hat die Bundesregierung mit dem heutigen Kabinettsbeschluss aufgegriffen. Es folgt nun das parlamentarische Verfahren in Bundestag und Bundesrat.

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...