Wie aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (Drucksache 20/4640) hervorgeht, plant die Bundesregierung nach wie vor keine Überprüfung und Anpassung des Schutzstatus des Wolfes abhängig von der Populationsentwicklung innerhalb der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie).
Wolf braucht keinen neuen Schutzstatus
Nach der FFH-Richtlinie sei der Wolf in Deutschland eine streng zu schützende Art von gemeinschaftlichem Interesse. Eine Überprüfung und Anpassung des Schutzstatus in Abhängigkeit von der Populationsentwicklung sei in der FFH-Richtlinie grundsätzlich nicht vorgesehen, schreibt die Bundesregierung bereits in einer früheren Antwort (5. Januar 2021) auf eine FDP-Anfrage zu steigenden Wolfszahlen, auf die sie in ihrer aktuellen Antwort verweist. Die FFH-Richtlinie sehe auch für Arten in einem günstigen Erhaltungszustand weiterhin Schutzmaßnahmen vor.
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