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Artenschutz

Rettet die Bienen: Baden-Württemberg nimmt Bauern beim Artenschutz mit

am Donnerstag, 19.12.2019 - 09:30 (Jetzt kommentieren)

Das Volksbegehren "Rettet die Bienen" in Baden-Württemberg ist gestoppt. Das Land legte einen eigenen Gesetzesentwurf vor. Bauernverband und Initiatoren des Begehrens sind damit zufrieden. Das steht drin.

Bienen

Mit einem eigenen Gesetzentwurf hat Baden-Württemberg dem Volksbegehren "Rettet die Bienen" den Wind aus den Segeln genommen. Der Trägerkreis des Volksbegehrens gab bekannt, er werde nicht mehr aktiv für das laufende Volksbegehren „Rettet die Bienen“ mobilisieren. Allerdings laufe aus formal-juristischen Gründen das Volksbegehren weiter. Bis zum 17. Januar liegen entsprechend Unterschriftenlisten in allen Rathäusern aus. Bis zum 23. März nehmen Wahlbüros in den baden-württembergischen Kommunen die Unterschriftenformulare zudem entgegen. 

Auch der Berufsstand ist mit dem vorgelegten Lösungsansatz zufrieden. „Der LBV-Gesamtvorstand trägt nach intensiven Beratungen und Diskussionen den Vorschlag der Landesregierung mit. Der Berufsstand erkennt das Ziel der Landesregierung, mit dem Eckpunktepapier den Weg des kooperativen Naturschutzes zu stärken, anstatt mit strikten Vorgaben und Verboten den Familienbetrieben die Perspektiven zu nehmen, an,“ erklärte Joachim Rukwied, Präsident des Landesbauernverbandes (LBV). 

 

Kooperation und Freiwilligkeit anstatt Verbote

Joachim Rukwied

Der Landesbauernverband hat bei seiner Bewertung der Vorschläge immer großen Wert darauf gelegt, dass die Maßnahmen und Ziele in den landwirtschaftlichen Betrieben auch umsetzbar und erreichbar sein müssen.

Das Eckpunktepapier hat ein völliges Verbot von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten für konventionelle und ökologische Betriebe verhindert. „Die ausgestalteten Eckpunkte ermöglichen nun vielen Betrieben in Schutzgebieten unter Berücksichtigung des Integrierten Pflanzenschutzes, weiterhin Pflanzenschutzmittel einzusetzen. Damit wurden Belange des Naturschutzes und der Landwirtschaft berücksichtigt. Ein völliges Verbot hätte für tausende Betriebe das Aus bedeutet“, zeigt Rukwied auf.

 

Wissenschaftliche Begleitung zugesagt

Pflanzenschutz-Rüben

Der Landesbauernverband unterstützt eine fachlich fundierte Pflanzenschutzmittelreduktionsstrategie. „Allerdings sind wir weiterhin der Meinung, dass die Zielsetzung des Landes, den Pflanzenschutzmitteleinsatz um 40 bis 50 Prozent bis 2030 zu reduzieren, zu hoch gegriffen ist“, betont Rukwied.

Die zugesagte wissenschaftliche Begleitung mit umfassender Evaluierung ist daher unverzichtbar. „Wir begrüßen die Einrichtung eines Netzes von Demonstrations- und Musterbetrieben, bei denen eine praxistaugliche Pflanzenschutzmittelreduktion etabliert werden soll“, erläutert Rukwied. „Eine Reduktion ist nur mit der Praxis umsetzbar, denn die Landwirtschaft möchte weiterhin Lebensmittel höchster Qualität erzeugen und vermarkten. Wichtig ist, dass die Zielvorgaben zur Pflanzenschutzmittelreduktion des Landes keine einzelbetrieblichen Sanktionen nach sich ziehen, freiwillige Maßnahmen beinhaltet und auf Anreize setzt.“

Ökolandbau anhand Nachfrage ausbauen

Der Berufsstand begrüßt, dass sich die Landesregierung beim Ausbau des ökologischen Landbaus an der Nachfrageentwicklung orientieren wird. Die Zusage, dass neben Ökobetrieben auch konventionelle Betriebe weiterhin landeseigene Flächen pachten können, war für den Berufsstand wichtig.

Das Eckpunktepapier der Landesregierung bedeutet laut LBV für Landwirte einen Kraftakt. Die Bauernkundgebungen im Land zeigen, wie groß die Sorgen und Existenzängste der Bauernfamilien sind. Nun sei es wichtig, dass die Familienbetriebe mitgenommen werden und sie ihre Leistung für noch mehr Artenschutz angemessen honoriert bekommen, so der Buernpräsident.

Die wichtigsten Punkte

Folgende Punkte will Baden-Württemberg bis zum Frühjahr 2020 per Gesetz umsetzen:

  • Mehr Rückzugsflächen: Damit gefährdete Arten sichere Rückzugsräume haben, soll auf zehn Prozent der Landesfläche ein zusammenhängender Schutzraum („Biotopverbund“) entstehen. Streuobstwiesen, die besonders wichtig für die Artenvielfalt sind, werden besser geschützt und dort erwirtschaftete Produkte besser vermarktet.
  • Schutz in Schutzgebieten: In baden-württembergischen Schutzgebieten gibt es künftig nur noch Integrierten Anbau oder Öko-Anbau. In Naturschutzgebieten, das sind etwa zwei Prozent der Landesfläche, werden Pestizide ganz verboten. In allen anderen Schutzgebieten müssen Landwirt*innen künftig nach dem Integrierten Anbau arbeiten – also zum Beispiel Pestizide nur noch einsetzen, wenn bestimmte Schädlinge nachgewiesen sind oder auf resistente Sorten setzen. 
  • Mehr Öko-Anbau: Die Landesregierung steigt deutlich beherzter als bisher in die Förderung des Bio-Anbaus und die Vermarktung regionaler Bio-Lebensmittel ein. Ökolandbau ist nachweislich nicht nur besser für die Artenvielfalt – sondern stärkt auch die wirtschaftliche Situation vieler Betriebe. Das Land nimmt nun mehr Geld als bisher vorgesehen in den Haushalt, um das zu fördern. Zudem stellt das Land seine eigenen Landwirtschaftsbetriebe schnellstmöglich auf Öko-Anbau um.
  • Weniger Pflanzenschutzmittel: Das Land bekennt sich zu einer verbindlichen Verringerung von Pflanzenschutzmitteln. Bis 2030 sollen 40 bis 50 Prozent der chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel im Land eingespart werden. Dabei werden Landwirte beim Einsatz von Spartechniken von der Wissenschaft unterstützt. Aber auch indem Kommunen, Privatgärtner und Industrie sollen künftig auf solche Mittel verzichten.
  • Grün statt Grau: Privatgärtner werden angehalten, statt Schottergärten wieder sinnvolle Gärten anzulegen. Zudem wird die Lichtverschmutzung bekämpft.

Entwurf Biodiversitätsstärkungsgesetz

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