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Beschwerde eingereicht:

Rewe klagt gegen Ministererlaubnis zur Edeka-Tengelmann-Fusion

am Dienstag, 22.03.2016 - 13:00 (Jetzt kommentieren)

Der Handelskonzern Rewe hat gegen die Ministererlaubnis für die Tengelmann-Übernahme durch Edeka Beschwerde beim Oberlandesgericht eingereicht. Der Vorsitzende der Monopolkommission ist zurückgetreten.

Rewe will die Fusion von Edeka und Tengelmann verhindern. Der Lebensmittelkonzern hat beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde eingereicht. Die Beschwerde bezieht sich auf die letzte Woche erteilte Sondergenehmigung durch Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel. Zudem habe Rewe eine "Anordnung der aufschiebenden Wirkung" der Beschwerde beantragt, berichtet Spiegel Online. Damit könnte die Fusion erstmal auf Eis liegen.

Rewe hält die Ministerentscheidung für rechtswidrig.

Wettbewerbshüter legt Amt nieder

Als Reaktion auf die Entscheidung Gabriels hat der Vorsitzende der Monopolkommission, Daniel Zimmer, seine Ämter niedergelegt. Er begründet dies mit der Erteilung der Ministererlaubnis im Fall Edeka/Kaiser's Tengelmann:

„Mit der Niederlegung meiner Ämter in der Monopolkommission möchte ich darauf aufmerksam machen, dass es mit der Erteilung der Ministererlaubnis zu einer äußerst problematischen wirtschaftspolitischen Entscheidung gekommen ist. Eine Fortführung meiner Tätigkeit in der Monopolkommission erscheint mir nicht sinnvoll, wenn eine einstimmig erteilte Empfehlung der Kommission in einem eindeutigen Fall nicht angenommen wird.“

Kritische Bewertung der Ministererlaubnis

  1. [Die Entscheidung] schadet dem Wettbewerb. Überall dort, wo bisher Edeka und Kaiser's Tengelmann in Konkurrenz standen, entfällt dieser Wettbewerb - zum Nachteil der Verbraucher, die künftig mit weniger Auswahl und höheren Preisen rechnen müssen.
  2. Die Nachteile für den Wettbewerb werden nicht durch Gemeinwohlvorteile aufgewogen. Von einer beschäftigungsfördernden Wirkung ist nicht auszugehen, weil das fusionsbedingte Wachstum von Edeka zu Lasten anderer Einzelhandelsunternehmen gehen wird. Wären Kaiser's Tengelmann-Filialen von anderen Unternehmen erworben worden, hätten diese entsprechende Umsätze erwirtschaften und Arbeitnehmer beschäftigen können.
  3. Auf lange Sicht ist davon auszugehen, dass die Ministererlaubnis der Beschäftigung schadet. Edeka hat schon heute das dichteste Filialnetz. Eine Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch Edeka führt zu mehr "Doppelstandorten" (Standorte mit zwei Filialen desselben Unternehmens) als eine solche durch ein oder mehrere andere Handelsunternehmen. Edeka hat deshalb langfristig mehr Anreize zur Schließung von Filialen als irgendein anderer potentieller Erwerber.
  4. Die Bedingungen der Ministererlaubnis stehen schließlich auch einer wirtschaftlich sinnvollen Weiterentwicklung der Strukturen im Einzelhandel entgegen.
    a) Sie verbieten Edeka für einen Zeitraum von fünf Jahren die Weitergabe von bisherigen Kaiser's Tengelmann-Filialen an selbständige Edeka-Kaufleute.
    b) Zudem ist Edeka während der Laufzeit der Bedingungen nicht frei darin, Überschneidungen der Filialnetze durch Schließung der weniger wirtschaftlichen Filiale an einem Ort aufzulösen. Vielmehr ist das Unternehmen durch die Bedingungen gehalten, unabhängig von Effizienzüberlegungen allein Edeka-Altfilialen zu schließen.

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