Die Landesregierung in Sachsen schlägt neben steuerlichen Verbesserungen in ihrem Entschließungsantrag die Einführung eines Liquiditätshilfe- und Bürgschaftsprogramms des Bundes für landwirtschaftliche Betriebe vor, das zinsgünstige oder -freie Kredite mit mittlerer bis langer Laufzeit vorsehen soll. Der Antrag wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen.
Die Bundesregierung aber bleibt skeptisch gegenüber der Forderung nach Einführung einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage, um dadurch risikobedingte Gewinnschwankungen in der Landwirtschaft auszugleichen.
Thüringen und Sachsen fordern Risikoausgleichsrücklage
Für Sachsens Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt ist die Risikoausgleichsrücklage ein wichtiges Instrument, um Einkommensschwankungen in der Landwirtschaft zu vermindern und steuerliche Anreize zur Eigenvorsorge zu schaffen.
Auch die Thüringer Landesregierung will einen erneuten Vorstoß für die Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsregelung bei landwirtschaftlichen Betrieben unternehmen. Landwirtschaftsministerin Birgit Keller kündigte einen entsprechenden Antrag für die Agrarministerkonferenz Mitte April in Göhren-Lebbin in Mecklenburg-Vorpommern an.
Regierung spricht sich gegen Risikoausgleichsrücklage aus
Der Parlamentarische Staatssekretär des Bundeslandwirtschaftsministeriums, Peter Bleser, erinnerte am vergangenen Freitag im Bundesrat daran, dass sich neben dem Bundestag zuletzt auch die Finanzministerkonferenz der Länder gegen eine Risikoausgleichsrücklage für die Landwirtschaft ausgesprochen habe.
Die bisherigen Liquiditätshilfen für die Landwirtschaft kritisierte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt als nicht ausreichend. Erforderlich sei daher ein Liquiditäts- und Bürgschaftsprogramm mit zinsgünstigen oder zinsfreien Krediten mit mittlerer bis langer Laufzeit sowie der Möglichkeit zur Aussetzung der Tilgung. Entsprechende Bürgschaften sollten seiner Meinung nach ein derartiges Programm ergänzen, um eine Besicherung der Kredite zu erreichen.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.